Wenn eine Partei bei Wahlen zweistellige, mancherorts sogar über dreißig Prozent der Stimmen erhält, lässt sich ihr Erfolg nicht allein mit dem Verweis auf Protest oder Empörung erklären. Die Alternative für Deutschland (AfD) hat sich seit ihrer Gründung 2013 als eurokritische Professorenpartei zu einer politischen Kraft gewandelt, die in Teilen Ostdeutschlands mittlerweile stärkste Kraft ist und deren führende Vertreter regelmäßig mit Aussagen auffallen, die nicht bloß unbequem, sondern in ihrem Kern gegen die Grundprinzipien liberaler Demokratie gerichtet sind. Diese Verschiebung zu verstehen, heißt zu verstehen, warum viele Beobachter in der Partei nicht nur eine unbequeme Opposition, sondern eine strukturelle Gefahr sehen – und warum diese Einschätzung zugleich einer der umstrittensten Streitpunkte der deutschen Gegenwartspolitik ist.
Was liberale Demokratie von bloßer Mehrheits-herrschaft unterscheidet
Um zu verstehen, worin die eigentliche Herausforderung liegt, lohnt sich ein Blick auf den Begriff selbst. Liberale Demokratie ist mehr als die Herrschaft der Mehrheit. Ihr Kern liegt gerade in der Begrenzung dieser Mehrheitsherrschaft: Minderheiten werden vor der Mehrheit geschützt, die Aus-übung von Macht wird durch unabhängige Gerichte, eine freie Presse und „checks and balances“ kontrolliert, und die Zugehörigkeit zum Staatsvolk bemisst sich nicht an Herkunft oder Abstammung, sondern an Staatsbürgerschaft. Diese Prinzipien – Pluralismus, Minderheitenschutz, Gewaltenteilung, eine an Menschenrechten orientierte Verfassung – sind keine beliebigen Zusätze zur Demokratie, sondern das, was sie von einer reinen Mehrheitsdiktatur unterscheidet. Der Politikwissenschaftler Yascha Mounk hat diese Spannung zwischen „unliberaler Demokratie“ (Mehrheitsherrschaft ohne liberale Schranken) und „undemokratischem Liberalismus“ (Rechtsstaatlichkeit ohne demokratische Legitimation) beschrieben – und genau an diesem Spannungsfeld setzt die Kritik an der AfD an: Ihr wird vorgeworfen, im Kern für eine unliberale Demokratie zu stehen, die zwar formal Wahlen respektiert, aber die begrenzenden liberalen Elemente – Minderheitenschutz, unabhängige Institutionen, gleiche Zugehörigkeit für alle Staatsbürger – infrage stellt.
Eine exklusive statt inklusive Vorstellung vom Staatsvolk
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik an der AfD zuerst an. Wenn führende Funktionäre von einem „Bevölkerungsaustausch“ sprechen oder, wie bei dem 2023 von „Correctiv“ aufgedeckten Potsdamer Treffen geschehen, gemeinsam mit rechtsextremen Vordenkern wie Martin Sellner Pläne für eine „Remigration“ diskutieren, die explizit auch deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte einschließen sollen, wird eine ethnisch-kulturelle statt einer staatsbürgerlichen Vorstellung von Volkszugehörigkeit erkennbar. Diese Vorstellung verträgt sich nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, der keine Unterscheidung zwischen „eigentlichen“ und „nur auf dem Papier“ dazugehörigen Staatsbürgern kennt. Wichtig ist dabei die Unterscheidung, um die es eigentlich geht: Es geht nicht um die legitime und in jeder Demokratie notwendige Debatte über Zuwanderungspolitik, über Integration, über die Grenzen des Sozialstaats oder über Abschieberecht – solche Debatten gehören zum demokratischen Streit dazu und werden auch von anderen Parteien geführt. Es geht vielmehr um die Frage, wer im Kern überhaupt vollwertig dazugehört, wer also nicht nur formal, sondern auch in der politischen Vorstellung der Partei als gleichwertiges Mitglied der Nation gilt. Genau diese Frage beantwortet liberale Demokratie eindeutig: gleich, für alle Staatsbürger, unabhängig von Herkunft.
Die Distanzierung von der Lehre aus der NS-Vergangenheit
Diese Haltung steht nicht isoliert, sondern fügt sich in ein größeres Muster, das sich auch im Verhältnis der Partei zur deutschen Erinnerungskultur zeigt. Björn Höcke, einer der einflussreichsten Köpfe der Partei und Vorsitzender des sogenannten „Flügels“, der 2020 formal aufgelöst wurde, dessen Netzwerke aber weiterwirken, hat das Berliner Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande“ bezeichnet und eine erinnerungspolitische „Wende um 180 Grad“ gefordert. Ein Gericht stellte später fest, dass Höcke sinngemäß als Faschist bezeichnet werden dürfe – eine juristische Einschätzung, die verdeutlicht, wie tief diese Aussagen in den Kernbestand demokratiefeindlicher Rhetorik hineinreichen. Solche Äußerungen mögen auf den ersten Blick wie historische Fußnoten oder bloße Provokationen wirken, sie berühren aber etwas Grundsätzliches: Die Bundesrepublik hat ihre demokratische Ordnung nach 1945 nicht voraussetzungslos entworfen, sondern explizit als Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik und den Verbrechen des Nationalsozialismus konzipiert. Der Begriff der „streitbaren“ oder „wehrhaften Demokratie“ – also einer Demokratie, die sich aktiv gegen ihre eigenen Feinde verteidigen darf, etwa durch Parteiverbote oder die Beobachtung durch den Verfassungsschutz – ist eine direkte institutionelle Antwort auf das Versagen der Weimarer Republik, sich gegen ihre Gegner zu behaupten. Eine Partei, deren prägende Figuren genau diese Erinnerungskultur als Belastung statt als Fundament begreifen, stellt damit nicht irgendeine politische Position infrage, sondern die normative Grundlage, auf der die deutsche Demokratie nach 1949 aufgebaut wurde.
Der Umgang mit Institutionen und Kontrollinstanzen
Hinzu kommt ein drittes Element, das für liberale Demokratien besonders sensibel ist: der Umgang mit den Institutionen, die Macht kontrollieren sollen. Wo Gerichte, Medien oder der Verfassungsschutz der Partei widersprechen, reagiert sie regelmäßig nicht in erster Linie mit inhaltlicher Auseinandersetzung, sondern mit pauschaler Delegitimierung – von der Bezeichnung kritischer Medien als „Lügenpresse“ bis zum wiederkehrenden Vorwurf, Gerichtsentscheidungen seien politisch motivierte Kampagnen eines „Systems“, das sich gegen die Partei verschworen habe. Dieses Muster lässt sich als Teil eines größeren populistischen Deutungsschemas verstehen, wie es der Politikwissenschaftler Jan-Werner Müller beschrieben hat: Populistische Akteure beanspruchen für sich, als Einzige das „wahre Volk“ zu vertreten, und delegitimieren jeden Widerspruch – ob durch Gerichte, Medien oder politische Konkurrenten – als illegitime Fremdherrschaft. Dass mittlerweile mehrere Landesämter für Verfassungsschutz, etwa in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem einstufen und auch das Bundesamt zeitweise die Gesamtpartei als Verdachtsfall geführt hat, ist dabei nicht bloß ein verwaltungstechnischer Vorgang. Diese Einstufung setzt eine sorgfältige, gerichtlich überprüfbare Prüfung voraus, ob eine Organisation die Menschenwürde, das Demokratieprinzip oder die Rechtsstaatlichkeit angreift – also genau jene Maßstäbe, an denen sich die Vereinbarkeit einer Partei mit liberaler Demokratie im Sinne des Grundgesetzes bemisst.
Ein zusammenhängendes Muster statt Einzelfälle
Zusammengenommen ergibt sich ein Bild, in dem die Gefahr für die liberale Demokratie nicht in einzelnen Provokationen einzelner Funktionäre liegt, die man isoliert betrachten und relativieren könnte, sondern in einem wiederkehrenden, sich gegenseitig verstärkenden Muster: einer exklusiven statt inklusiven Vorstellung von Staatsvolk, einer aktiven Distanzierung von der demokratischen Lehre aus der NS-Vergangenheit und einer systematischen Untergrabung des Vertrauens in genau jene Institutionen, die die liberale Ordnung tragen und schützen sollen. Diese drei Elemente bedingen sich gegenseitig: Wer eine exklusive Vorstellung von Volkszugehörigkeit vertritt, muss zwangsläufig mit der Erinnerungskultur brechen, die aus der Erfahrung ethnischer Ausgrenzung ihre zentrale Lehre zieht; und wer beides vertritt, gerät fast zwangsläufig in Konflikt mit den Institutionen, die genau davor schützen sollen.
Gegenpositionen und offene Fragen
Wer jedoch bei dieser Analyse stehen bleibt, macht es sich zu leicht. Eine ernsthafte Auseinandersetzung muss auch die Gegenargumente einbeziehen, so unbequem manche davon für die eigene Position sein mögen.
Zunächst ist die AfD keine homogene Organisation, sondern ein Zusammenschluss unterschiedlicher, teils rivalisierender Strömungen – von wirtschaftsliberalen Ursprungsfiguren über nationalkonservative Realpolitiker bis zu offen völkisch-nationalistischen Netzwerken. Ihre Wähler folgen ihr zudem aus sehr unterschiedlichen Motiven. Umfragen zeigen wiederholt, dass ein erheblicher Teil der AfD-Wähler die Partei nicht primär aus Zustimmung zu den extremsten Positionen einzelner Funktionäre wählt, sondern aus Unzufriedenheit mit der Migrations-, Energie- oder Wirtschaftspolitik etablierter Parteien, aus Protest gegen als abgehoben empfundene politische Eliten oder aus dem Gefühl heraus, in öffentlichen Debatten nicht mehr gehört zu werden. Diese Motivlage lässt sich nicht ohne Weiteres mit einer bewussten Ablehnung liberaler Demokratie gleichsetzen, auch wenn die gewählte Partei selbst problematische Positionen vertritt.
Auch die Verfassungsschutz-Einstufungen selbst sind juristisch nicht abschließend geklärt. Die Partei wehrt sich in mehreren Bundesländern gerichtlich dagegen, und einzelne Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden. Kritiker geben zudem grundsätzlich zu bedenken, dass die Beobachtung einer Oppositionspartei durch eine der Regierung unterstellte Behörde im politischen Wettbewerb auch als Instrument gegen einen unliebsamen Konkurrenten wirken kann – ein Einwand, der in einer liberalen Demokratie ernst genommen werden muss, die ja gerade auch den Schutz der Opposition vor staatlichem Zugriff zu ihren Grundprinzipien zählt. Die Balance zwischen wehrhafter Demokratie und dem Schutz vor staatlicher Übermacht gegenüber unliebsamen politischen Akteuren ist dabei selbst ein ungelöstes Spannungsfeld liberaler Demokratietheorie.
Schließlich warnen manche Beobachter vor einer gegenläufigen Gefahr: dass eine zu pauschale, moralisierende Dämonisierung der Partei und ihrer mittlerweile Millionen Wähler die gesellschaftliche Spaltung eher vertieft als heilt, das Gefühl der Ausgrenzung bei ohnehin schon misstrauischen Wählergruppen verstärkt und den demokratischen Diskurs selbst beschädigt, indem legitime Anliegen nicht mehr verhandelt, sondern nur noch abgewehrt werden. Dieses Risiko schwingt auch in der kontrovers geführten Debatte um ein mögliches Parteiverbotsverfahren mit: Befürworter sehen darin ein notwendiges, im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehenes Mittel wehrhafter Demokratie gegen eine Partei, die diese Demokratie selbst abschaffen will. Gegner befürchten hingegen, ein Verbotsverfahren könnte scheitern, die Partei als Märtyrerin inszenieren und ihr am Ende mehr nützen als schaden – ganz abgesehen von der grundsätzlichen Frage, ob der Ausschluss einer Partei vom demokratischen Wettbewerb selbst mit liberalen Prinzipien wie der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Einklang zu bringen ist.
Fazit
Die Frage, ob und wie sehr die AfD die liberale Demokratie gefährdet, bleibt damit auch nach eingehender Betrachtung eine, die zugleich empirisch begründbar und politisch umstritten ist. Empirisch begründbar, weil sich anhand von Aussagen, Vernetzungen und amtlichen Einstufungen ein kohärentes Muster nachzeichnen lässt, das über einzelne Ausrutscher hinausgeht. Politisch umstritten, weil die Konsequenzen aus diesem Befund – von schärferer öffentlicher Auseinandersetzung über die Beobachtung durch den Verfassungsschutz bis zum Parteiverbot – selbst tief in Fragen liberaler Demokratietheorie hineinreichen: Wie weit darf eine Demokratie gehen, um sich gegen ihre vermeintlichen Feinde zu wehren, ohne dabei selbst die Prinzipien zu verletzen, die sie eigentlich schützen will? Diese Spannung macht die AfD zu einem der zentralen und wohl auch längerfristig prägenden Streitpunkte der gegenwärtigen deutschen Demokratie.





