Die rumänische DNA als DNA der EU

In Kövesi wurde große Hoffnung gesetzt: Graffiti in der Metrostation Politehnica, Bukarest, 2019. | Foto: Balu/Wikimedia

Eine der zusätzlichen Auflagen der EU für das neue Mitgliedsland Rumänien war vor 15 Jahren die Einrichtung einer unabhängigen Antikorruptionsbehörde – der Direcția Națională Anticorupție DNA. Diese wurde zunehmend erfolgreich. Insbesondere unter Leitung der Generalstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi wurden auch Minister und auch ein Ministerpräsident a. D. zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein wesentliches Problem blieb: Viele Bestechungsgelder stammten von Großkonzernen aus Deutschland, USA oder auch Italien – den Demokratien westlicher Prägung.

Im Mai 2021 startete die EUStA – die Europäische Staatsanwaltschaft für Betrugsfälle bezüglich der EU-Fördermittel und grenzübergreifendem MwSt-Betrug. NotFun-Fact: Ungarn erkannte die EUStA nicht an. Im Auswahlverfahren setzte sich mit großem Abstand Laura Codruța Kövesi durch, baute die Behörde und notwendige Kooperationen auf und erzielte bereits vergangenen Herbst einen Fahndungserfolg von vorerst 66 Mio Euro bei internationalem MwSt-Betrug. Der Schaden wird auf ein Vierfaches geschätzt.

Es ist nur konsequent, die Auszahlung von EU-Fördemitteln an Ungarn nun an die dortige Einrichtung einer unabhängigen Antikorruptionsbehörde nach rumänischem Vorbild zu koppeln. Doch warum gilt das nicht gleich generell, in der EU und in jedem Mitgliedsland? Gab’s in Deutschland keine Maskenaffäre? Wurde nicht Siemens wegen Bestechung im Ausland dort zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe verurteilt? Wer sich auf bestehende Strafgesetze beruft, übersieht den internationalen Charakter von (Quell)Steuerbetrug in Milliardenhöhe, wie es bei CumEx der Fall ist. Darüber hinaus fordert u. a. eine Antikorruptionsbehörde bei Ämterhäufungen mit Interessenskonflikten Entscheidungsträger vorbeugend auf, sich nach eigener Wahl von einem Amt zu trennen. Somit wird der Einflussnahme im Amt zu Ungunsten der Steuerzahler vorgebeugt.

Dem Beispiel der rumänischen Antikorruptionsbehörde DNA folgend müssen m. E. unabhängige Antikorruptionsbehörden zur DNA der EU und somit zum festen Bestandteil aller Mitgliedsstaaten werden.