Unter Schweinepestbedrohung

Im Banater Bergland sind keine Erkrankungen bekannt, aber die Tierschutzbehörde ist in höchster Alarmbereitschaft

An der West- und  Südostgrenze des Banater Berglands sind jüngst Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) identifiziert worden. Deshalb ist die Kreisdirektion für Tierschutz und Lebensmittelsicherheit (DSVSA) in höchster Alarmbereitschaft und die Medien wurden zu einer Info-Konferenz eingeladen, auch um sich selber zu erklären. Denn unter anderen hatte die DSVSA in den ländlichen Ortschaften Aufrufe veröffentlicht, für den Hausgebrauch nicht mehr als fünf Schweine pro Familie zu mästen – was so in keinem Gesetz dieses Landes vorgesehen ist.

Der Tierarzt und DSVSA-Vorsitzende, Lazăr Dorin Imbrea, verteidigt indes die Initiative: „Wir haben viele Bekanntmachungen im Territorium veröffentlicht, für das wir zuständig sind. Unter anderem auch zur zeitgerechten Identifizierung von Räumen, die von der Direktion für Öffentliche Gesundheit (DSP) und von der Agentur für Umweltschutz (APM) dafür genehmigt worden sind, im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest auch im Banater Bergland als Orte zum Vergraben der Schweinekadaver genutzt zu werden, um das Risiko der Verbreitung einer Viehseuche einzugrenzen. Andererseits verbieten wir natürlich niemandem, eine unbegrenzte Anzahl Schweine zu mästen. Aber die Zahl fünf pro Familie wird als „Deckung des Eigenbedarfs” definiert, weshalb wir empfehlen, bis zu fünf Schweine in einer Eigenwirtschaft zu halten. Das folgt auch einer landesweit gültigen Anweisung der Nationalagentur für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit ANSVSA, die mehrere Kategorien von Zucht definiert, je nach Zahl der Schweine, die gemästet werden. Als Familienbedarf gilt die Haltung von bis zu fünf Schweinen, bei sechs bis 20 Schweinen handelt es sich um Schweinemast als Nebenwirtschaft, Verkauf implizit, also sind bereits andere Schutz-, Vorsichts- und Aufmerksamkeitskriterien gültig, die nachprüfbar sein müssen. Es geht um die Normen für Bio-Sicherheit, aber auch um das Wohlbefinden der Tiere.”

Natürlich kann keine Behörde den Bürgern vorschreiben, wie viele Haustiere der einen oder anderen Art sie halten dürfen und zu welchem Zweck. Dazu gibt es kein Gesetz, auf welches die Behörde sich berufen könnte. Deshalb spricht die DSVSA von „Empfehlungen”. Aber die Tatsache, dass die ASP seit mehr als einem Jahr nicht in den Griff zu kriegen ist – in erster Linie, weil sie nicht nur unter den Hausschweinen, sondern auch und vor allem unter den Wildschweinen grassiert und weil letztere  durch ihr rastloses Umherwandern kaum zu verfolgen/unter Kontrolle zu halten sind, aber auch einem allgemeinn Abschuss aller Wildschweine (was etwa fürs Donaudelta vorgeschlagen wurde) nicht nur wegen der Tierschutzvereine unmöglich ist – , zwingt zu Vorsichtsmaßnahmen. Einerseits ist die Jagdgesetzgebung Rumäniens verbesserungsbedürftig, wobei die diversen pekuniären Interessen eine Hemmschwelle für eine Gesetzesnovellierung darstellen. Andererseits drücken die Kosten der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest und vor allem die Entschädigungsverpflichtungen für gekeulte Hausschweine, die der Staat eingegangen ist, stark aufs Staatssäckel, bei bald 400.000 gekeulten Mastschweinen. Landkreise wie Karasch-Severin, mit viel Laubwald, bieten beste Bedingungen für Wildschweine (die mancherorts seit Ceaușescus Zeiten eine regelrechte Landplage sind) und also auch zur Verbreitung der ASP. Am höchsten gefährdet sind die Räume in der Nähe der Kreisgrenzen, wo im Nachbarkreis Fälle von ASP bestätigt wurden, was im Banat seit jüngstem für Temesch und Arad gilt, während die südöstlich gelegenen Landkreise ab Mehedinți (und ganz Oltenien, bzw. die Kleine Walachei) schon seit langem als Gefahrenherde gelten, in denen die Schweinepest nicht gebannt worden ist.

Aufgrund dieser Konfiguration, und weil in den Hauswirtschaften nicht dieselben Vorsichtsmaßnahmen angewandt werden können wie in Mastbetrieben – etwa strikte Zugangssperre für Fremde, sanitäre Filter am Eingang für das Personal, strikte Kontrolle der Nahrungsmittel (nicht umsonst heißt die Afrikanische Schweinepest auch „Wurstbrotseuche”), Einzäunung des Züchtungsbereichs usw. - hat die DSVSA eine Reihe von Empfehlungen ausgearbeitet, die z.T. ganz nebensächlich scheinen, aber entscheidend sein können bei der Vermeidung von Ansteckungen / Verbreitung. Etwa, keine Schalen von Wassermelonen an die Hausschweine zu verfüttern, auch wenn man weiß, mit welcher Wonne sich Hausschweine darüber hermachen! Denn die Wassermelonen – wenn sie im Banat nicht gerade aus Pesac, Perjamosch, Gottlob oder Wiseschdia stammen – kommen in der Regel aus den Anbaugebieten am unteren Donaulauf, am Rande der Sanddünen nördlich der Donau und der Auwälder am nördlichen Donauufer – und dort grassiert seit einem Jahr die ASP am schlimmsten. Sowohl fremde Menschen als auch Fahrzeuge jeder Art – die Tiermediziner sprechen von „Ansteckungsvektoren” - müssen von den zuhause gemästeten Schweinen ferngehalten werden. Zudem: Die „Zwischenkreislichen Gesundheitszertifikate” beim Handel mit Tieren sind keine Marotte der Tierärzte der DSVSA, sie müssen mit höchster Verantwortlichkeit ausgestellt, behandelt und jederzeit eingefordert werden, wenn ein Tier seinen Besitzer wechselt. Den Behörden sei nämlich bekannt, so Tierarzt Dr. Imbrea, dass die Tierhändler sehr oft kranke Tiere zu äußerst günstigen Preisen aufkaufen und dann möglichst rasch und unter dem Marktpreis loswerden möchten. „Unterm Marktpreis” müsse immer aufhorchen und Vorsicht walten lassen. „Das ist ein Kontext, in dem wir, gemeinsam mit und unterstützt von der Polizei, Verkehrskontrollen durchführen. Wir versuchen, diese verantwortungslosen Tierhändler, die sich sehr flink von Landkreis zu Landkreis bewegen, zu stoppen”, verrät Dr. Imbrea. „Oft versuchen solche Menschen auch, das Fleisch frisch geschlachteter Tiere rasch und ohne Herkunfts- und Gesundheitszertifikat unterm Marktpreis, für sie aber immer noch profitabel, zu vermarkten. Für den Menschen ist der Verzehr zwar gefahrlos, allerdings ist es eine schwer kontrollierbare Verbreitungsmöglichkeit der Seuche. Eben: die `Wurstbrotseuche`!”

Das sei auch ein Grund, weswegen man, wenn man jetzt in den Urlaub fährt, in keiner Form Schweinefleisch mitnehmen sollte. Auch möge man möglichst Schweinefleischschenkungen von den lieben Verwandten vom Land dankend ablehnen, rät Dr. Imbrea, denn wer will schon zum „Verbreitungsvektor” der ASP anderorts werden? Dass Schweinezucht rund um die Almhütten und Forsthäuser verboten wurde, geht auf die Nähe zu den Wildschweinen zurück, da die Haustiere dort sehr stark exponiert sind und einer Ansteckung kaum entgehen können. Und nach wie vor gilt: Die Todesrate bei Afrikanischer Schweinepest liegt bei 100 Prozent der angesteckten Tiere. 

Vorbeugemaßnahmen des Menschen dienen ihrem strikten Schutz und sind ein Ausdruck der Tierliebe.