Zugebissen: Die Bessermacher


Es gibt zwei Arten Menschen: die, die aus ihren Fehlern lernen und sich dementsprechend verhalten und die „Bessermacher“. Die „Bessermacher“ haben zwar auch einen Fehler auf dem Kerbholz, doch um diesen vergessen zu machen, legen sie alles daran, es „besser“ zu machen, auch wenn sie dabei meilenweit über das Ziel hinaus schießen. Eine so genaue Sprache wie die Deutsche hat den berühmten Nagel fast auf das Köpfchen getroffen, indem sie den unübersetzbaren Begriff „Verschlimmbessern“ in die Welt setzte. Doch die „Bessermacher“ erheben das Verschlimmbessern zur Kür. Und wo kann man Experten in diesem Bereich finden? Wo anders als in den Zentralbehörden des bekanntesten Donau-Karpaten-Landes Europas.  

So zum Beispiel die rumänische Ständige Wahlbehörde (AEP). Ausgehend von einem Dringlichkeitserlass der rumänischen Regierung haben sich anscheinend die Mitglieder der Behörde gerade Konten auf den gängigsten Onlineplattformen zugelegt, nicht wirklich verstanden, wie und was, aber mittels eines Beschlusses die Meinungsfreiheit in Rumänien in ein dunkles Tief befördert.

Nachdem sie in den Wahlkampagnen für das Präsidentenamt 2024 durch das Fehlen einer  Reaktion betreffend der „Onlinemaschinerie“ von Călin Georgescu bestochen haben, machen sie es gerade „besser“. Unter dem Vorwand mancher EU-Normen, die zwar 2024 schon längst in Kraft waren, die es aber scheinbar an den Ufern der Dâmbovița nicht in die Pflichtlektüre der AEP-Mitglieder geschafft hatten, haben nun die gleichen Mitglieder den Begriff „politischer Akteur“ neu definiert.

Laut der rumänischen Gesetzgebung, die sich mit den dafür vorhandenen EU-Normen im Einklang befindet, dürfen sich die in einer Wahlkampagne beteiligten Personen und Einrichtungen, sofern sie ihre Wahlkampagne-Absicht nicht offiziell gemeldet haben, an dieser nicht beteiligen. Konkret: ein neuer rumänischer Dringlichkeitserlass (OUG 1/2025) erklärt, was „politischen Akteuren“ innerhalb der Wahlkampagne erlaubt ist und was nicht. Doch Rumänien wäre nicht Rumänien, wenn ein derartiger Erlass alles andere als schwammig wäre. Also überlässt besagter Dringlichkeitserlass der Wahlbehörde die Definition des Begriffs „politischer Akteur“. Was tut die Behörde: da sie nun weiß, dass Onlineplattformen der Feind sind, haben sie von denselben verlangt, Postings von nicht weniger als 160 Privatpersonen zu entfernen. Natürlich wurden diese Personen als „politische Akteure“ eingestuft. Die Kriterien dafür wurden nicht nur nicht definiert, sondern so schwammig gehalten, dass niemand verstehen kann, was eigentlich dahinter steckt. Die Zivilgesellschaft hat schnell reagiert und versucht das Verhalten der AEP zu erklären. So zum Beispiel ActiveWatch: „Im Beschluss, der die Verwendung von politischem Werbematerial in Wahlkampagnen regelt, heißt es: ‘Mitteilungen, die in die Grenzen der journalistischen Tätigkeit zur Information der Öffentlichkeit fallen, sowie öffentliche Meinungsäußerungen in persönlicher Eigenschaft von Personen, die keine politischen Akteure sind, stellen kein politisches Werbematerial dar’. Weder OUG 1/2025 noch der  zitierte Beschluss enthalten Kriterien zur eindeutigen Identifizierung von politischem Werbematerial und politischen Akteuren, und aufgrund ihrer Mehrdeutigkeit machen diese Rechtsakte normale Bürger anfällig für Zensur.“

Und um Zensur geht es am Ende des Tages. Weil sie 2024 nicht regiert haben, wollen sie es nun „besser“ machen und schlagen wild um sich, nur um zu zeigen, dass sie etwas machen, dass dabei Grundprinzipien der Demokratie, wie die Meinungsfreiheit auf der Strecke bleiben, ist eine zu ignorierende Nebensächlichkeit. Hoffentlich belegen die AEP-Mitglieder nicht auch noch einen Deutschkurs… dann wird sich so mancher auch aus den Seiten dieser Zeitung verabschieden müssen.