Bukarest (ADZ) - Der Vorsitzende der Wettbewerbsbehörde (Consiliul Concurenței) Bogdan Chirițoiu hat am Montag bei einer Pressekonferenz ergänzende Informationen zu den am Sonntag angekündigten hohen Geldstrafen gegen zehn Banken um die Festlegung des Referenzzinssatzes ROBOR (Romanian Interbank Offer Rate) mitgeteilt. Gleichzeitig dürfte etwas mehr Klarheit um die geahndeten Regelverletzungen erst nach Veröffentlichung der detaillierten Begründung der Entscheidung durch das Kartellamt entstehen.
Laut Chirițoiu handele es sich nicht um ein Kartell in dem Sinne, dass Banken bei Treffen einen bestimmter Zinssatz untereinander beschlossen hätten. Es sei ein Zusammenspiel mehrerer Verhaltensweisen, welche die Festlegung des Zinssatzes verzerren. Einerseits gehe es darum, dass Banken während dem Fixing-Prozess, bei dem sie unabhängig voneinander Notierungen einreichen sollten, untereinander kommunizieren sowie Methodologien austauschen, so Chirițoiu, andererseits hob der Behördenchef auch hervor, dass die Notierungen während des Prozesses für die anderen Banken sichtbar seien und so eine gegenseitige Anpassung möglich sei.
Zu diesem letzten Punkt halten die betroffenen Banken laut übereinstimmenden Berichten mehrerer Nachrichtenportale entgegen, dass sie sich lediglich an eine Vorgabe der Rumänischen Nationalbank (BNR) vom 29. Mai 1995 halten, welche die transparente Notierung der Zinsvorschläge vorschreibe. Praktisch wäre es demzufolge ein Reglementierungsproblem, wobei die Wettbewerbsbehörde erachtet, dass die Regeln in Ordnung seien.
Zur Festlegung des ROBOR, der Zinssatz, zu welchem sich Banken untereinander Kredite in Lei gewähren, notieren zehn Finanzinstitute an Bankarbeitstagen in einer bestimmten Zeitspanne (normalerweise zwischen 10.30 und 11 Uhr) Zinssätze, zu welchem sie den anderen Banken Geld leihen würden. Nach diesem sogenannten „Fixing“ wird nach Ausschluss der niedrigsten und höchsten Werte (damit Zinsausreißer nicht den Markt verfälschen) ein arithmetisches Mittel errechnet. Abhängig vom ROBOR sind Lei-Kredite für Darlehen mit flexiblen Zinssätzen, aufgrund des hohen Kreditvolumens können auch kleine Unterschiede beim Zinssatz wichtige Folgen haben.
Der Kartellamtschef wiederholte am Montag, dass es sich um Bruchteile von Prozentpunkten, innerhalb des von der Nationalbank durch die Geldpolitik festgelegten Rahmens, handele. Die Untersuchungen betreffen den Zeitraum 2018 bis 2026 und haben im Jahr 2022 begonnen. Eine Schadenssumme wurde nicht ermittelt, laut Chirițoiu sei dies nicht die Befugnis der Wettbewerbsbehörde. Die Geldstrafen wurden im Rahmen von fünf bis sieben Prozent der Einkommen der jeweiligen Banken festgelegt.
Das Verhalten müssten die Banken innerhalb von 60 Tagen ab offizieller Mitteilung der Enscheidungs-Begründung anpassen, diese liege den Banken noch nicht vor. Nach Veröffentlichung dieser Begründung können laut dem Kartellamtschef auch Bankkunden Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend machen, Grundlage dafür sei Europäisches Recht.
Am Sonntag hat das Wettbewerbsamt Geldbußen im Umfang von insgesamt 3,73 Milliarden Lei (etwa 710 Millionen Euro) wegen wettbewerbswidrigem Verhalten gegen die zehn Banken, die an der Festlegung des Zinssatzes für das Interbankengeschäft ROBOR beteiligt sind, angekündigt. Die meisten dieser Banken haben mittlerweile angekündigt, die Entscheidung vor Gericht anfechten zu wollen.





