Jassy - Am 21. Februar 2017 fand zum zweiten Mal eine Gesprächsrunde des deutsch-rumänischen Wirtschaftsforums Iasi statt. An der vom deutschen Kulturzentrum Jassy/Iaşi organisierten Veranstaltung, die unter dem Motto „EU Fördermittel für Unternehmen 2017“ stand, nahm auch der stellvertretende Bürgermeister der Stadt Iasi, Radu Botez, teil. Nachdem der Leiter des Kulturinstitutes Dr. Alexander Rubel die Teilnehmer begrüßte, referierte der erfahrene Wirtschaftsberater Johannes Becker, über die aktuellen Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung mit nationalen und EU Förderinstrumenten. Mit verschiedenen Beispielen aus seiner langjährigen Praxiserfahrung als Unternehmensberater stellte er nicht nur die aktuellen Fördermöglichkeiten vor, sondern wies auch auf die Probleme hin, die bei der Antragstellung auftreten können. Von 2014 bis 2020 stehen für Rumänien 30,7 Milliarden Euro EU Fördermittel in acht operationalen Programmen mit insgesamt 150 Maßnahmen zur Verfügung. Davon sollen 90 Prozent in öffentliche Projekte und 10 Prozent an den privaten Sektor fließen. Die nicht rückzahlbaren Fördermittel für den privaten Sektor können größtenteils nur von rumänischen Firmen beantragt werden, die mindestens ein Jahr aktiv sind und im letzten Steuerjahr keinen Verlust gemacht haben. Sie können unter Umständen bis zu 70 Prozent der geplanten Investitionen in neue Investitionsgüter oder auch Produktionshallen betragen.
Die Beantragung der Mittel ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand für den Antragsteller verbunden, dem oft die von staatlicher Seite schwache Verwaltungsstruktur gegenübersteht. Rumänien ist nicht zuletzt wegen der starken Personalfluktuation in den zuständigen Behörden und Ministerien, die seit Jahren den Aufbau einer zuverlässigen und leistungsfähigen Arbeitskultur verhindert hat, EU Schlusslicht beim Abruf der EU Fördermittel. In den letzten 12 Monaten wechselte z. B. beim Ministerium für EU Fördermittel vier mal der Minister. Ein besonders erwähnenswertes Beispiel unglücklicher bürokratischer Neuerungen in diesem Bereich ist die Software MySmis, über die der Großteil der aktuellen Förderanträge abgewickelt werden muss. Mit dieser Software sollten die Förderanträge in der Periode 2014–2020 elektronisch eingereicht und verwaltet werden, um die Papierflut einzudämmen. Wegen der praxisfremden Umsetzung des Projektes und der umständlichen Programmierung der Software, braucht man nun Tage um einen Antrag einzugeben.
Mit dem Regierungsbeschuss 937 vom 31. Dezember 2017 sollen nationale Fördermöglichkeiten geschaffen werden, deren Vergabekonditionen sich an die der EU Fördermittel anlehnen, jedoch für die Bereiche der Wirtschaft zugänglich sind, die von den EU Fördermittel ausgeschlossen sind. So sollen im ersten Halbjahr 2017 für Projekte von mindestens einer Million Euro Investitionssumme insgesamt 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Förderhöchstgrenze pro Projekt soll auf 1,1 Millionen Euro begrenzt werden. Zugang zu diesen Mitteln sollen unter anderem auch neu gegründete Firmen oder Großunternehmen haben, denen z. B. Mieten oder Know How bezuschusst werden. In den anschließenden Gesprächen wurde die EU Förderpolitik mit Ihren bürokratischen Eigenheiten teilweise sehr kritisch diskutiert.