Am 18. September wurde ein Gesetzesentwurf1 zur Änderung des rumänischen Arbeitsgesetzbuches („ArbG“) von der Abgeordnetenkammer genehmigt. Ausschließlicher Zweck ist die Einführung wesentlich schärferer Sanktionen für alle in Rumänien tätigen Arbeitgeber im Fall der Nichtbeachtung der Regelungen betreffend Überstunden. Um in Kraft treten zu können, muss das Gesetz nur noch vom Präsidenten unterzeichnet und im rumänischen Amtsblatt veröffentlicht werden.
Neuregelung
Gemäß ArbG2 riskiert ein Arbeitgeber eine Geldbuße im Gesamtwert zwischen 1500 bis 3000 Lei, falls rumänische Arbeitsschutzbehörden im Rahmen einer Prüfung Unregelmäßigkeiten betreffend Überstunden feststellen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer; sanktioniert wird somit der Verstoß an sich.
Laut Gesetzesentwurf wird die Haftung dadurch verschärft, dass die Geldbuße für jedweden von der Unregelmäßigkeit betroffenen Arbeitnehmer berechnet wird. Stellen die Behörden z. B. Unregelmäßigkeiten betreffend von 10 Arbeitnehmern geleisteten Überstunden fest, wird deren Arbeitgeber nach den neuen Regeln zwischen 15.000 und 30.000 Lei Geldbußen bezahlen.
Wesentliche Aspekte betreffend Überstunden
Überstunden stellen die über die regelmäßige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden hinaus geleisteten Arbeitszeiten dar. Laut ArbGB (Art. 120 und Art. 121) ist die Leistung von Überstunden nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig. Die Verweigerung von Überstunden steht dem Arbeitnehmer nicht zu, wenn Überstunden infolge Notumständen wie z. B. höhere Gewalt oder dringende Arbeiten zwecks Verhütung von Unfällen erforderlich sind. Bestimmte Arbeitnehmer, z. B. Teilzeitarbeitende oder Minderjährige, dürfen keine Überstunden leisten.
Überstunden sind grundsätzlich durch bezahlte Freizeit innerhalb von 60 Kalendertagen ab der Ableistung abzugelten. Ist dieser Freizeitausgleich innerhalb dieser Frist unmöglich ist, muss der Arbeitgeber für die geleisteten Überstunden zusätzlich zur Vergütung einen Zuschlag in Höhe von mindestens 75 Prozent des Grundgehalts bezahlen.
Zu beachten ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Überstunden gemäß ArbG (Art. 114) 48 Stunden nicht überschreiten darf. Hiervon kann in Ausnahmefällen (z. B. Spitzenzeiten) abgewichen werden, wenn die Arbeitszeit während einer Referenzperiode von 4 Monaten im Durchschnitt 48 Wochenstunden nicht übersteigt.
Zum Gesetzesentwurf
Die nun verabschiedete Gesetzesänderung wurde bereits am 20. Juni 2018 vom Senat Rumäniens abgelehnt. In der Abgeordnetenkammer wurde sie jedoch angenommen und am 28. September 2019 dem Präsidenten zur Unterzeichnung übermittelt. Ihr Inkrafttreten ist somit wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit.
Die Initiatoren begründen ihren Gesetzesentwurf mit der erforderlichen Anpassung der Sanktionen angesichts der Anzahl der unregelmäßig geleisteten Überstunden. Gemäß einer Studie3 leisten rumänische Arbeitnehmer um 23 Prozent mehr Arbeitsstunden als der europäische Durchschnitt. Eine ständig hohe Arbeitsbelastung führt laut dieser Studie zu gesundheitlichen, familiären oder Produktivitätsproblemen.
Die bisherige Höhe der Geldbußen war nicht geeignet, den Arbeitgeber wirksam von dem Einsatz unregelmäßiger Überstunden abzuhalten; für ein Unternehmen war die Geldbuße rein wirtschaftlich betrachtet günstiger als der Überstundenausgleich. Dies hat zu einer hohen Anzahl an Fällen der Nichteinhaltung der Überstundenregelung auf dem rumänischen Arbeitsmarkt geführt.
Europäischer Kontext
Auf europäischer Ebene gibt es Neuigkeiten, die im Kontext der o. g. (wahrscheinlichen) Gesetzesänderung in Rumänien zu beachten sind. Einerseits hat der EuGH im Mai 2019 entschieden (Rechtssache C-55/18), die Mitgliedsstaaten seien verpflichtet, Arbeitgeber zur Einführung von Zeiterfassungssystemen zu zwingen, um Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Überstunden zu ermitteln. Andererseits wurde 2019 die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen verabschiedet, die bis 2022 umgesetzt werden muss. Dies dokumentiert eine deutliche Bewegung hin zur Stärkung des Schutzes der Arbeitnehmer.
Fazit
Die Einführung härterer Geldbußen für Verstöße gegen Überstundenregeln erfüllt zweifellos ihren abschreckenden Zweck. Die in Rumänien tätigen Arbeitgeber sollten künftig in Verbindung mit Überstunden sorgfältiger agieren. Der rumänische und europäische Trend lässt künftig gründlichere Kontrollen und schwerere Sanktionen erwarten.
1 Legislativvorschlag Nr. Pl-x nr. 399/2018,
http://www.cdep.ro/pls/proiecte/upl_pck2015.proiect?idp=17213
2 Art. 260 Abs. (1) lit. i in der bislang noch geltenden Fassung
3Studie für das Jahr 2016 der „European Working Conditions Survey“.
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