Bukarest (ADZ) – Ausländische Investitionen über zwei Millionen Euro aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sollen in Zukunft von einer Regierungskommission bewilligt werden, in welcher In- und Auslandsnachrichtendienste (SRI und SIE) die Rolle „ständiger Beobachter“ (invitați permanenți) einnehmen sollen. Am Donnerstag hat die Regierung einen Eilerlass verabschiedet, demzufolge die „Kommission für die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen“ (CEISD) zur Umsetzung der EU-Verordnung 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union gegründet werden soll.
Die Sonderkommission wird aus Vertretern des Regierungschefs, von mehreren Ministerien und des Kartellamts bestehen und soll Investitionen u. a. in den Bereichen Energie, Transport, Telekommunikation, Finanzen, Landwirtschaft oder Medien bewilligen. SRI- und SIE-Vertreter werden kein Stimmrecht für CEISD-Entscheidungen bekommen, sollen aber eigene Stellungnahmen zu Bewilligungsanträgen abgeben.
Laut Aussagen des Regierungssprechers Dan Cărbunaru vom Donnerstag werde die Entscheidung, Direktinvestitionen abzulehnen oder zu bewilligen, letztendlich per Regierungsbeschluss, basierend auf dem CESID-Gutachten, getroffen. Die EU-Verordnung 2019/452 ihrerseits sieht eine Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen „aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung“ vor. Die Einbeziehung nachrichtendienstlicher Organisationen wird in der EU-Verordnung allerdings nicht erwähnt.