Neue Regelungen für berufliche Praktika

Vor kurzem hat das Parlament das Gesetz über Berufspraktika verabschiedet und dem Präsidenten zur Unterzeichnung übermittelt. Es wird zeitnah in Kraft treten. Personen ab einem Mindestalter von 16 Jahren können hiernach an bezahlten Praktikumsprogrammen mit einer Maximaldauer von sechs Monaten bei Gesellschaften oder öffentlichen Einrichtungen teilnehmen. Die Praktikumsstelle wird als Arbeitszeit (vechime în muncă) anerkannt.

Bedingungen für Anbieter von Praktika

Juristische Personen oder öffentliche Anstalten dürfen Praktikumsstellen als sog. Gastgeber (rum: organizație gazdă) anbieten, wenn sie:

  • mindestens fünf Angestellte haben;
  • in der Vergangenheit keine Arbeitsbeziehung mit dem zukünftigen Praktikanten hatten;
  • nicht insolvent sind und in den vergangenen 12 Monaten keine Arbeitsplätze abgebaut haben (infolge von Massenentlassungen oder Reorganisierung);
  • keine gesetzliche Verpflichtung haben, Absolventen von Lehranstalten einzustellen;
  • und ihre Gesellschafter/Geschäftsführer diese Funktion nicht bei anderen Arbeitgebern/Gastgebern, mit denen der zukünftige Praktikant einen Arbeits-, Dienst- oder Praltikumsvertrag hatte, ausüben.

Die Anzahl der Praktikumsstellen pro Gastgeber und Jahr darf fünf Prozent der Angestelltenzahl nicht überschreiten. Zwischen dem Praktikanten und dem Gastgeber darf während eines Jahres nur ein einziger Praktikumsvertrag für maximal sechs Monate abgeschlossen werden; es gibt keine Verlängerungsmöglichkeit.

Vergütung, Arbeitszeit

Der Praktikant hat Anspruch auf eine vertraglich festgelegte monatliche Vergütung, die mindestens 50 Prozent des Brutto-Mindestgehaltes (derzeit 1900 Lei) betragen muss. Die Arbeitszeit beträgt dabei maximal 40 Stunden pro Woche; Überstunden sind verboten. Der Gastgeber hat Übersichten über die vom Praktikanten geleistete Arbeitszeit zu führen. Steuerlich ist die Vergütung gemäß dem Gesetzesentwurf als steuerpflichtiges Lohneinkommen anzusehen.

Rechte und Pflichten des Praktikanten und des Gastgebers

Das Praktikum erfolgt aufgrund des Vertrages unter Beachtung der anwendbaren betrieblichen Regelungen des Gastgebers. Für dessen Dauer verpflichtet sich der Praktikant, die vertraglich festgelegten Aktivitäten unter der Weisung des Gastgebers und in direkter Koordinierung durch einen von diesem bestellten erfahrenen Betreuer durchzuführen. Der Praktikant darf nicht für unqualifizierte Arbeiten oder für Tätigkeiten unter schweren oder schädigenden Bedingungen eingesetzt werden.

Der Praktikumsvertrag ist spätestens einen Tag vor Tätigkeitsbeginn in einem speziellen Register des Gastgebers einzutragen und bei dem Arbeitsamt zu melden.
Bei Beendigung des Praktikums erhält der Praktikant aufgrund eines geregelten Bewertungsverfahrens ein Zertifikat, welches die Daten des Gastgebers, die Dauer des Praktikums, die Art der geleisteten Tätigkeiten und das Bewertungszeugnis bescheinigt.

Der Praktikant muss vom Gastgeber, ebenso wie alle anderen Angestellten, im Hinblick auf die Risiken am Arbeitsplatz unterwiesen werden, wobei die arbeitsrechtlichen Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit anwendbar sind. Bei Verstoß gegen interne Betriebsregelungen oder gegen den Vertrag darf der Gastgeber den Praktikanten sanktionieren.

Das Gesetz enthält zudem eine Reihe von Geldbußen, z. B. für die Nichtbeachtung der Pflichten des Gastgebers im Zusammenhang mit der Vergütung der Praktikumstätigkeit, der Nichtregistrierung von Verträgen, oder etwa die Nutzung von Praktikanten für andere als die vertraglich geregelten Tätigkeiten für die Nichteinhaltung der Arbeitszeiten.

Anreize

Um die von der Regierung erwünschte Maßnahme der Umwandlung von Praktikaverträgen in Arbeitsverträge zu fördern, wurde für Rechtspersonen aus dem privaten Bereich auch ein finanzieller Anreiz eingeführt. Für jeden Praktikumsvertrag, der in einen Arbeitsvertrag umgewandelt wird, soll der Arbeitgeber 4586 Lei erhalten. Voraussetzung ist, dass die infolge des Praktikums entstehende Arbeitsbeziehung innerhalb von 60 Tagen begründet und mindestens 24 Monate aufrechterhalten wird. Die Gesellschaft kann die Vergütung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der 24-Monats-Frist durch Einreichung eines Antrages nebst einer Reihe von anderen Unterlagen beantragen.

Fazit

Zweck von Praktikumsstellen ist nicht das Absichern eines Arbeitsplatzes für den Praktikanten, sondern dessen berufliche Bildung und die Sammlung von Erfahrung für eine begrenzte Zeit. Die Initiative bezweckt zwar im Grundsatz die Schaffung neuer Möglichkeiten für die Identifizierung und Beschäftigung junger Arbeitskräfte, führt leider aber auch eine erhebliche Bürokratie ein. Es wird sich in Zukunft zeigen, inwieweit dies dem Einsatz von Berufspraktika zu- oder abträglich sein wird.

 

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