Strengere Konditionen für USt-Rückerstattungen in Aussicht

Der aktuelle Entwurf einer Verordnung, veröffentlicht von der rumänischen Steuerverwaltung ANAF ändert und ergänzt die Rechtslage zur Bearbeitung von USt-Meldungen mit Guthaben und Rückerstattungsoption. Die ANAF soll in Zukunft nach einer Risikoanalyse aufgrund einer erweiterten Liste von Anhaltspunkten (Risikokriterien) entscheiden, ob ein Rückerstattungsantrag mit oder ohne vorheriger Prüfung beschieden wird. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die regelmäßig Erstattungen beantragen oder mit hohen Beträgen arbeiten.

Erweiterte Risikokriterien

Die wichtigste Neuerung ist die Festlegung von Kriterien, die aufgrund der ANAF-Erfahrung auf das Risiko einer ungerechtfertigten Erstattung hinweisen. Ein Risikokriterium weist keinen Betrug nach, kann allerdings eine genauere Prüfung des Antrages durch die ANAF und ggf. eine vorherige Prüfung bewirken.

Relevante Kriterien sind u. a. Verbindungen der Geschäftsführer, Gesellschafter oder Aktionäre zu Personen, die im speziellen Verzeichnis der risikobehafteten Personen erfasst sind, Eintragungen im steuerlichen Führungszeugnis, einschließlich gesamtschuldnerischer oder vermögensrechtlicher Haftungen, sowie strafrechtliche Vorfälle. Ebenfalls berücksichtigt werden Berichtigungen, die das USt-Guthaben erheblich beeinflussen. Es handelt sich dabei nicht um klare Schwellenwerte, sondern um Sachverhalte, die eine zusätzliche Prüfung rechtfertigen können.

Die ANAF kann zudem prüfen, ob die Informationen aus der USt-Meldung mit den Daten aus anderen Systemen wie z. B. E-Factura, E-Transport, E-Kassenbon übereinstimmen, und ob die angegebene Vorsteuer spiegelbildlich mit den von den Lieferanten gemeldeten Rechnungen übereinstimmt. Die Nichtabgabe von informativen Meldungen, wiederholte Korrekturen, USt-Schulden, Tatbestände wie z. B. Insolvenz, steuerliche Inaktivität oder die Annullierung der USt-IdNr. der Lieferanten gelten ebenfalls als relevante Aspekte. 

Bearbeitungsschritte

Die Abläufe im Zusammenhang mit der Bearbeitung von USt-Meldungen mit Guthaben und Rückerstattungsoption können wie folgt, zusammengefasst werden:

  1. Das Unternehmen reicht die USt-Meldung ein und klickt die Rückerstattungsoption für das USt-Guthaben an;
  2. Die ANAF überprüft die Daten und Risikohinweise; dabei kann sie bei dem Antragsteller zusätzliche Dokumente zur Klärung des Steuerrisikos anfordern. Abhängig von den Ergebnissen der Risikoprüfung kann dann Folgendes eintreten: 
    a. die Ankündigung einer USt-Prüfung (bei Feststellung eines Steuerrisikos) oder
    b. eine positive Bescheidung vorbehaltlich einer Nachprüfung (bei geringem Steuerrisiko).
  3. Nach der Bearbeitung stellt die ANAF einen Erstattungsbescheid über die vollständige oder teilweise Erstattung oder deren Abweisung aus.
  4. Anschließend erfolgt die Überweisung des genehmigten Erstattungsbetrages auf das Konto des Steuerpflichtigen, oder ggf. dessen Aufrechnung mit seinen Steuerverbindlichkeiten.

 

Festzuhalten ist, dass die Annahme eines steuerlichen Risikos nicht automatisch einen Betrug unterstellt, sondern lediglich das Erfordernis, die Umstände unter denen das USt-Guthaben entstanden ist, genauer zu prüfen.

Auch die Aufnahme im speziellen Verzeichnis risikobehafteter Personen ist nicht endgültig. Der Entwurf sieht die Möglichkeit der Löschung aus dieser Liste vor, wenn die Gründe für die Einstufung als risikobehaftet wegfallen.

Verfahren für Sonderfälle

Eine Neuerung betrifft das Recht der ANAF, einen unter Prüfungsvorbehalt ausgestellten Rückerstattungsbescheid durch Aufhebungsbescheid auszusetzen. Diese Maßnahme ist dann relevant, wenn nachträglich Umstände eintreten, die eine erneute Prüfung des Erstattungsbescheides erfordern. Genehmigte Rückerstattungen sind dadurch nicht automatisch widerrufbar, allerdings führt die ANAF Verfahren für Fälle ein, in denen das Gesetz Aufhebungen zulässt.

Inkrafttreten

Wird die Anordnung wie vorgeschlagen verabschiedet, sollte sie ab dem Abrechnungszeitraum August bzw. dem dritten Quartal 2026 gelten. Sie würde auch Rückerstattungsanträge erfassen, deren Bearbeitung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits begonnen wurde, nicht jedoch diejenigen, die bereits zur vorherigen Prüfung an die Prüfungsabteilung übermittelt wurden.

Fazit

Angesichts der Relevanz von USt-Rückerstattungen für die Liquiditätssicherung kommt der Steuerdisziplin eine erhöhte Bedeutung zu. Die fristgerechte Einreichung von Erklärungen, gut begründete Korrekturen und eine Übereinstimmung zwischen den eigenen Unterlagen und den behördlichen Meldungen sind ausschlaggebend. Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen und Steuermeldungen müssen ein einheitliches Bild vermitteln.

Ein dokumentierter Antrag schließt zwar keine Prüfung aus, kann aber den Verwaltungsaufwand und die Risiken mindern sowie die Rückerstattung der USt beschleunigen. 


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