Einige Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen; andere entscheiden sich freiwillig dafür.
Der Wirtschaftsprüfungsbericht ist mehr als eine formelle Angelegenheit. Der Prüfer beurteilt dabei, ob der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß dargestellt ist Je nach Prüfungsergebnis erteilt er einen uneingeschränkten oder eingeschränkten Bestätigungsvermerk – in manchen Fällen versagt er jedoch das Prüfungsurteil.
Was bedeutet es, wenn der Prüfer einen Versagungsvermerk abgibt und damit kein Prüfungsurteil abgibt? Der Jahresabschluss ist dadurch nicht zwangsläufig falsch. Der Prüfer konnte jedoch keine ausreichenden und geeigneten Prüfungsnachweise erlangen, um ein Prüfungsurteil zu bilden. Es fehlen somit verlässliche Grundlagen, um zu beurteilen, ob die Zahlen zutreffend sind.
Versagungsvermerk auch bei profitablen Unternehmen
Ein Praxisbeispiel:
Ein Unternehmen erzielt im Berichtsjahr Gewinne und hat das Nettoaktivvermögen (Eigenkapital) deutlich erhöht. Dennoch kann der Prüfer mangels Prüfungsnachweisen kein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss abgeben, was zum Versagungsvermerk führt.
Ein Versagungsvermerk besagt somit nicht, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig, unrentabel oder in Fehlverhalten verwickelt ist. Er stellt jedoch die Zuverlässigkeit und Prüfbarkeit der Finanzinformationen infrage. Er beruht i.d.R. nicht auf einem einzelnen Buchhaltungsfehler, sondern auf fehlenden Prüfungsnachweisen in mehreren Bereichen.
Wenn Belege genauso wichtig sind wie Zahlen
Ein wiederkehrendes Thema bei Jahresabschlussprüfungen ist die Vorlage ausreichender Belege. Im vorliegenden Fall forderte der Prüfer für bestimmte Ausgaben u.a. Verträge, Abnahmeunterlagen und Arbeitsberichte an – diese lagen jedoch nicht vollständig vor.
In der Buchhaltung gilt der Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“. Der Wirtschaftsprüfer prüft daher nicht nur den Buchungssatz, sondern auch, ob der Betrag zutreffend erfasst wurde. Dokumente müssen belegen, dass die Transaktion betrieblich veranlasst, vereinbart, tatsächlich durchgeführt, zutreffend bewertet und der richtigen Periode zugeordnet wurde.
Die Jahresendinventur ist ebenfalls wesentlich: Sie gleicht die Buchführung mit den tatsächlich vorhandenen Vermögenswerten ab. Im vorliegenden Fall wurden Differenzen zwischen Inventardaten und Buchhaltungsunterlagen sowie bestimmte Bewegungen nicht ausreichend erläutert und abgestimmt.
Solche Mängel können nicht nur den Wert von Vorräten und Anlagevermögen, sondern auch Aufwendungen, das Ergebnis, den Gewinn und das Eigenkapital beeinflussen. Können diese Posten nicht ausreichend geprüft werden, betrifft die Unsicherheit mehrere Bereiche des Jahresabschlusses.
Die Folgen können erheblich sein. Kann der Prüfer die Auswirkungen nicht ausreichend beurteilen, kann er die für Stakeholder zentrale Frage nicht beantworten: Stellt der Jahresabschluss die Finanz- und Ertragslage zutreffend dar?
Wenn Probleme wiederholt auftreten
Treten solche Mängel wiederholt auf, kann dies u.a. auf Schwächen bei internen Kontrollen, Informationsflüssen in Buchhaltungsprozessen oder in der Managementaufsicht hindeuten.
Das einmalige Fehlen eines Dokuments kann auf ein administratives Versäumnis zurückzuführen sein. Wiederholte Schwierigkeiten bei der Vorlage von Belegen, der Abstimmung von Aufzeichnungen oder der Dokumentation von Transaktionen deuten jedoch auf Verbesserungsbedarf in den Prozessen hin.
Daher ist ein Prüfungsbericht mehr als ein formelles Testat. Er kann Hinweise auf die Qualität des Finanzmanagements und der Governance eines Unternehmens geben.
Bedeutung eines Prüfungsberichts
Jahresabschlüsse bilden eine Grundlage für Entscheidungen von Gesellschaftern/ Aktionären, Banken, Investoren, Geschäftspartnern und Behörden. Zahlen müssen nicht nur „gut“, sondern auch belegt und unabhängig prüfbar sein.
Ein Versagungsvermerk belegt, dass der Prüfer keine ausreichenden Prüfungsnachweise für seinen Bericht erlangen konnte, und kann die Verlässlichkeit der Finanzinformationen beeinträchtigen. Er löst zusätzliche Fragen, Informationsanforderungen und Prüfungen sowie eine erhöhte Vorsicht bei wirtschaftlichen Entscheidungen aus.
Fazit
Der Wert einer Prüfung liegt im Vertrauen, das bei Nutzern der Finanzinformationen entsteht. Ein Versagungsvermerk, der selbst bei gesunder finanzieller Lage möglich ist, begrenzt dieses Vertrauen.
Er bedeutet dabei nicht automatisch, dass Fehler im Jahresabschluss oder Fehlverhalten vorlagen, sondern signalisiert Schwächen in internen Prozessen.
Für Management und Abschlussadressaten ergeben sich daraus Fragen und Handlungsbedarf bzgl. der Ursachen, Risiken und erforderlichen Maßnahmen. Die fehlende Prüfungsgrundlage kann für Entscheidungen ebenso relevant sein wie ein erteiltes Prüfungsurteil.
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