Bukarest (ADZ) - Die Rumänische Wettbewerbsbehörde (Consiliul Concurenței) hat am Sonntag bekanntgegeben, gegen zehn Banken Geldbußen im Umfang von insgesamt 3,73 Milliarden Lei (etwa 710 Millionen Euro) verhängt zu haben. Laut dem Kartellamt haben die Finanzinstitute im Rahmen der Festlegung des Zinssatzes für das Interbankengeschäft ROBOR (Romanian Interbank Offer Rate) durch zu enge Koordinierung sowohl das Wettbewerbsrecht als auch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzt.
Der ROBOR ist der Zinssatz, zu welchem sich Banken untereinander Kredite in Lei gewähren, und wird an Bankarbeitstagen für Laufzeiten zwischen einem Tag und einem Jahr festgelegt. Der ROBOR für Laufzeiten mit drei bzw. sechs Monaten beeinflusst stark Lei-Kredite für (nichtfinanzielle) Unternehmen oder Privatpersonen, welche Darlehen mit flexiblen Zinssätzen – diese werden als ROBOR plus einer Marge berechnet – in Anspruch nehmen. Zur Festlegung des ROBOR notieren zehn Banken zu einer bestimmten Uhrzeit Zinssätze – sogenanntes „Fixing“ –, anschließend wird (nach Ausschluss der niedrigsten und höchsten Werte, damit Zinsausreißer nicht den Markt verfälschen) ein arithmetisches Mittel errechnet.
Das Kartellamt beanstandet laut der Mitteilung von Sonntag vor allem, dass im Rahmen dieses Fixings, bei welchen die Notierungen unabhängig eingereicht werden müssten, vertrauliche Informationen zwischen den Banken ausgetauscht wurden und somit der ROBOR-Zinssatz beeinflusst wurde. „Angesichts des hohen Kreditvolumens, können Abweichungen im Wert eines Bruchteils eines Prozentpunktes substantielle Summen erzeugen“, gab der Vorsitzende der Wettbewerbsbehörde Bogdan Chirițoiu an.
Die sanktionierten Banken sind folgende: Banca Transilvania (875,74 Millionen Lei plus 85,03 Mio. Lei infolge der Übernahme der OTP Bank Rumänien), Banca Comercială Română (BCR; 577,36 Mio. Lei), Raiffeisen Bank România (442,49 Mio. Lei), UniCredit Bank (431,03 Mio. Lei), BRD-Groupe Société Générale (412,47 Mio. Lei), ING Bank (405,91 Mio. Lei), CEC Bank (332,98 Mio. Lei), Exim Banca Românească (96,49 Mio. Lei), Libra Internet Bank (45,86 Mio. Lei) sowie Banca Comercială Intesa Sanpaolo România (28,1 Mio. Lei).
Wenigstens sechs der betroffenen Banken (CEC Bank, BRD, BCR, Banca Transilvania, Unicredit und Raiffeisen) haben bis ADZ-Redaktionsschluss bekanntgegeben, gegen die Strafen vor Gericht ziehen zu wollen. „Jegliche Anschuldigung einer Manipulierung der ROBOR-Rate“ werde zurückgewiesen, so die staatliche CEC-Bank in einer Mitteilung, deren Vorsitzender Bogdan Neacșu auch Präsident des Rumänischen Bankenverbands (ARB) ist. Die Entscheidung des Kartellamts sei „ungerechtfertigt, ohne solide rechtliche Grundlage und basiert auf einer fehlerhaften Interpretation der Marktmechanismen“, heißt es weiter. Die CEC-Bank ermutige die Rumänische Nationalbank (BNR), das Finanzministerium sowie alle befugten Behörden, die systemische Auswirkung der Entscheidung auf den Bankensektor und die Finanzierung der Wirtschaft Rumäniens zu analysieren. „Ein offener institutioneller Dialog ist in dieser Etappe wesentlich“, so das Finanzinstitut.
Laut Mitteilung der Wettbewerbsbehörde haben die Banken ab Mitteilung der Sanktions-Begründung 60 Tage Zeit, um Maßnahmepläne vorzulegen, welche die wettbewerbswidrigen Praktiken eliminieren. Innerhalb von 30 Tagen kann die Entscheidung des Kartellamts vor Gericht angefochten werden.
Bogdan Chirițoiu erklärte in einem Gespräch für den Fernsehsender Digi24, dass die Banken selbstverständlich eine Abklärung vor Gericht einfordern können, dies sei auch zu erwarten gewesen. Zwar gewinne die Behörde, der er vorsteht, 90 Prozent der Prozesse vor Gericht, jedoch könne sie auch Fehler machen; die Unternehmen haben das Recht, sich zu verteidigen.
Noch am Sonntag gab der Sprecher der Nationalbank, Dan Suciu, für die Wirtschaftsplattform profit.ro an, dass die Entscheidung der Kartellbehörde nicht die BNR-Regeln zur Festsetzung des ROBOR betreffen.
Die Nationalbank ist in Rumänien mit der Regulierung und Überwachung des Bankensektors beauftragt. Unter anderem kann sie theoretisch auch bei der ROBOR-Berechnung eingreifen und diesen zum Zinssatz für Übernachtkredite (zu dem Banken sich kurzfristig bei der Notenbank Geld leihen können), der meistens einen Prozentpunkt über dem Leitzins liegt, festlegen.
Im Mai dieses Jahres hatte BNR-Gouverneur Mugur Isărescu unter anderem hinsichtlich der Untersuchungen des Kartellamt erklärt, dass der ROBOR „wie die Rate der Geldpolitik“ gewachsen sei. In einer Aussage im August 2022 hatte Isărescu allerdings auch beobachtet, dass die Banken „überreagiert“ hätten und den „ROBOR über den Leitzins gebracht haben“. Diese hätten „pessimistisch in die Zukunft geblickt“, so der BNR-Chef.





