Armutszeugnis für Hochschulabsolventen

Reschitza – Nach dem Skandal des Eingreifens (aufgrund eines Mauscheleiverdachts – ADZ berichtete) seitens der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft DNA während des ersten Tags der Titularisierungsprüfungen für Lehramtsposten – Details und Schlussfolgerungen zum Vorfall stehen leider immer noch aus, da sich sowohl das Schulinspektorat als auch die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft in Schweigen hüllen – kam diese Woche der nächste Schock, als die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen vom Bildungsministerium zentral veröffentlicht wurden.

Der Schock wurde ausgelöst sowohl durch die schwachen bis unterdurchschnittlichen Ergebnisse bzw. die in erster Instanz erzielten Benotungen (diese Ergebnisse werfen auch ein extrem schlechtes Licht auf die Qualität der Hochschulausbildung – letztendlich: auf den gesamten Corpus der Lehrerschaft!), als auch dadurch, dass der Landeskreis Karasch-Severin zu jenen – in der Mehrzahl befindlichen – Landeskreisen gehört, wo keine einzige Höchstnote 10 erreicht wurde.

Vor der Periode der Überprüfung der Beanstandungen der Benotungen haben nur rund 31 Prozent derer, die einen Lehramtsposten im Banater Bergland anvisieren, die zur zeitlich unbefristeten Anstellung nötige Mindestnote 7 (und drüber) geschafft.

Die endgültigen Ergebnisse – nach Überprüfung der beanstandeten Benotungen – werden am 30. Juli veröffentlicht. Bis dahin gilt, dass bei der Titularisierungsprüfung der Lehramtskandidaten des Banater Berglands 129 Kandidaten zwischen 1,01 und 4,99 benotet wurden, also glatt durchgefallen sind und für einen Lehramtsposten nicht in Frage kommen. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten von 141 Kandidaten wurden zwischen 5 und 6,99 bewertet. Die „Autoren“ können also einen auf ein Jahr befristeten Posten im Lehramt antreten, als „Supplenten“, Vertretungslehrkräfte – sofern es bei der bestehenden Kinderarmut eine Postengarantie für ein Schuljahr (1. September des laufenden – 31. August des kommenden Jahres) im Lehramt gibt.

Und 122 Kandidaten wurden mit 7 bis 9,99 benotet, sie haben damit die Möglichkeit, eine unbefristete Lehrerstelle zu erhalten und damit in den dauerhaften Schuldienst übernommen zu werden, sich „titularisieren“ zu lassen, sofern gesicherte Posten an Schulen existieren, wo eine Tätigkeitsgarantie (lies Klassenbestand mit ausreichend Schülern) von mindestens vier Jahren (also mindestens bis 2029) vorhanden ist. Allerdings müssen sie zusätzlich bei einer Inspektion durch den Fachinspektor/die Fachinspektorin oder durch eine vom Schulinspektorat delegierte und bevollmächtigte Fachkraft ebenfalls mit mindestens einer 7 benotet werden, was in etwa einem Durchschnitt des Solls entspricht.

Die Kandidaten mit Benotungen zwischen 5 und 6,99 können sich auf befristete Stellen als Vertretungslehrkräfte („Supplenten“) bewerben, sofern es nach der Titularisierungskampagne im August-September noch freie Posten gibt.