Bukarest (ADZ) - Im sogenannten TelDrum-Korruptionsverfahren, in dem der umstrittenen Baufirma aus Teleorman unter anderem bekanntlich Fördermittelbetrug vorgeworfen wird und zu dessen Verdächtigen auch der bereits vorbestrafte PSD-Chef Liviu Dragnea gehört, hat das Oberste Gericht (OG) am Mittwoch dessen Einspruch gegen die Pfändung weiter Teile seines Vermögens als unzulässig abgelehnt. Das Urteil der Höchstrichter ist rechtskräftig, Dragneas Vermögen bleibt folglich gepfändet.