Führerscheinentzug bis zu 10 Jahren für Alkohol und Drogen am Steuer

Parlament beschließt härteren Umgang nach Zunahme von Unfällen

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Bukarest (ADZ) – Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag in der entscheidenden Abstimmung eine Strafrechtsnovelle angenommen, die es den Gerichten ermöglicht, Führerscheine für eine Dauer von bis zu 10 Jahren, anstatt wie bisher von nur fünf Jahren zu entziehen, wenn Fahrer unter Einfluss von Drogen oder Alkohol erwischt werden – und zwar auch dann, wenn sie keinen Unfall versursacht haben. Der Alkoholgehalt muss dabei über 0,8 g/l betragen, liegt er darunter, handelt es sich nach wie vor um ein Vergehen, das mit Führerscheinentzug für 90 Tage geahndet wird. 

Auch entfällt nun die Möglichkeit, dass sogenannte Alko- und Drogenlenker mit einer Geldstrafe davonkommen. Das Pflichtstrafmaß liegt bei 1 bis 5 Jahren Freiheitsentzug, wobei die Strafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden darf. 

Befördert das Fahrzeug gefährliche Stoffe oder Personen oder ist es ein Fahrschulauto während des Unterrichts, riskiert der Fahrer eine Gefängnisstrafe von zwei bis sieben Jahren. Seit 2023 gilt bereits, dass bei einem Unfall mit Todesfolge Bewährungsstrafen ausgeschlossen sind, wenn der Täter Drogen oder Alkohol zu sich genommen hat oder keinen Führerschein besitzt. 

Senator Robert Cazanciuc freute sich, dass nun auch die zweite Kammer einstimmig für den von ihm angestoßenen Entwurf gestimmt hat und die Vorlage nun zum Präsidenten zur Ausfertigung geht, nachdem der Senat im Dezember grünes Licht gab. 

Anstoß für den härteren Umgang ist die Zunahme von Situationen, bei denen Fahrer positiv auf Drogen und/oder Alkohol getestet werden. Auch werden besonders schwere Verkehrsunfälle von solchen Tätern verursacht, wie beispielsweise letzten Sommer im Küstenort 2 Mai, als ein junger Fahrer im Drogenrausch mehrere Passanten ummähte.