Die mediale Aufregung, die von der Weigerung der Verwaltung des Nationalparks Domogled-Cernatal ausgelöst wurde, das Projekt eines Klettersteigs des Typs Via Ferrata zur Tourismusentwicklung im Raum Herkulesbad zu genehmigen (ADZ berichtete), hat sich noch nicht gelegt. Daher sah sich die Verwaltung des Naturschutzgebiets gezwungen, der Öffentlichkeit zusätzliche Erklärungen für ihren negativen Bescheid zum Vorhaben zu liefern.
Und die fußen durchaus auf Erfahrungswerten (des wissenschaftlichen Beirats des Nationalparks, der als erster Alarm schlug) und auf den Gesetzen, aufgrund derer der Nationalpark geschaffen wurde und die zu seinem Schutz und Erhalt anzuwenden sind. Das Hauptargument für die Ablehnung des Projekts seitens der Verwaltung des Nationalparks Domogled-Cernatal ist, dass das Anlegen eines solchen Klettersteiges für den Abenteuertourismus und Klettersport zu viele Menschen in die Gegend locke und damit ein ohnehin gefährdetes, weil in einem Karstgebiet besonders empfindliches Gleichgewicht der Natur kippen kann, noch dazu in einem Nationalpark, der so nahe an einem Tourismuszentrum liegt wie der Bade- und Luftkurort Herkulesbad mit seinen rund 7000 Unterkunftsplätzen. Das Gesetz gibt ihr recht.
Der mediale lokale Sturm, der von den Initiatoren des Projekts Via Ferrata entfacht wurde, zwang die Leitung des Nationalparks, Erklärungen und Begründungen für ihre Entscheidung nachzuliefern. Erstens verbiete der Eilerlass der Regierung Nr. 57/2007 grundsätzlich ein derartiges Vorhaben, denn das inzwischen ausgearbeitete Projekt Via Ferrata von Herkulesbad sieht deren Einrichtung mitten durch das Vollschutzgebiet des Nationalparks vor. So etwas sei unmöglich.
Zweitens sei es widernatürlich, dass die Verantwortungsträger eines Schutzgebiets – dito: die Verwaltung des Nationalparks Domogled-Cernatal – über Meldungen aus dem öffentlichen Raum erfahren, was für eine Privatinitiative in ihrem Verantwortungsbereich umgesetzt werden soll – denn die Nationalparkleitung wurde nie offiziell davon in Kenntnis gesetzt.
Fakt sei hingegen, dass es am 22. November 2020 auf Einladung der Nationalparkleitung eine Begegnung mit den Initiatoren des Klettersteigs Via Ferrata gegeben hat (darunter der Herkulesbader Ratsherr Doru Coșei, ein Fan des Klettersports), in deren Rahmen die Leitung des Nationalparks den Investoren die gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Vorhaben mitten in einem Naturschutzgebiet erläuterte, auch eindringlich unterstrich, dass ein Eingriff des Menschen in ein Vollschutzgebiet gesetzlich strikt verboten, also praktisch nicht möglich ist.
Nur sei das umsonst gewesen, denn: „Später, und ohne sich mit den Vertretern der Verwaltung des Nationalparks weiter zu beraten, haben die Initiatoren der Öffentlichkeit ihr fertiges Projekt vorgestellt, für eine Trasse, die mitten durch das Vollschutzgebiet führt“, also faktisch die Öffentlichkeit vor fertige Tatsachen gestellt, schreiben die Leute des Nationalparks Domogled-Cernatal. „Der wissenschaftliche Beirat des Nationalparks hat erst daraufhin jenen Beschluss gefasst, der das Projekt negativ beschieden hat.
Die Begründung: Die Via Ferrata Herkulesbad übertritt flagrant den Eilerlass Nr. 57/2007 betreffs geschützter Areale, Konservierung natürlicher Habitate, Schutz und Konservierung der wilden Flora und Fauna – jenes Gesetz, dass den Bestand und die Funktionsweise von Nationalparks, von geschützten Arealen überhaupt, regelt. Dazu kommt die Erfahrung, dass eine solche Attraktion viele Menschen anzieht, zu viele für Areale, die Ruhe brauchen für ihre von Außen unbeeinflussten Entwicklung.
Nicht zuletzt habe das Projekt, neben der Unmöglichkeit der Trassenführung, noch einen grundsätzlichen Mangel: In den Projekterklärungen werde keinerlei Institution angegeben, die die Infrastruktur des Projekts verwalten müsste, bzw. für ihre Instandhaltung sorgen soll, was mit der Zeit zu Sicherheitsmängeln führen muss, für die niemand zur Verantwortung gezogen werden kann. Zudem liegt der gesetzeskonforme und markierte Wanderweg zum Weißen Kreuz in unmittelbarer Nähe, was in der Folge auch heißt, dass die Via Ferrata zusätzliche Massen von Touristen anziehen würde – wodurch der durch die Anwesenheit des Menschen ausgeübte Druck auf die geschützte Natur übers Ertragbare hinaus gesteigert werde.
Die Parkverwaltung fördere, entgegen den sie diskreditierenden Behauptungen im öffentlichen Raum, verantwortungsvollen Tourismus, indem implizite die Naturschutz-Gesetzgebung beachtet wird. Deshalb habe sie die Pflege der Wanderwege übernommen, die es im Raum des Weißen Kreuzes gibt.
„Aber die Einrichtung eines Klettersteigs Via Ferrata mitten durch ein Vollschutzgebiet eines Nationalparks kann unmöglich genehmigt werden, weil so etwas einfach illegal ist!“