Das Jahr 2025 bringt nicht nur gesetzliche Anpassungen, sondern auch eine Veränderung des Melde- und Verwaltungsrhythmus für Arbeitgeber. Neben der Verwaltung von Arbeitsverhältnissen und Lohnabrechnungen rücken die präzise Erfassung neuer Aspekte wie z. B. von Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie die Einhaltung steuerlicher Pflichten stärker in den Mittelpunkt. Besondere Aufmerksamkeit verlangt die neue Plattform „REGES-Online“ für Arbeitnehmerregistrierungen. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für vollständige und aktuelle Datenmeldungen – anderenfalls drohen Blockaden oder Sanktionen.
Unternehmen sollten in diesem Übergangsjahr interne Prozesse überprüfen und klare Verantwortlichkeiten festlegen; ansonsten drohen finanzielle Folgen und operative Verzögerungen.
Neue Vergütungssätze bei Arbeitsunfähigkeit
Eine der relevantesten Änderungen für Arbeitgeber betrifft die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Zum 1. August 2025 ändert sich die Höhe der Fortzahlung bei gewöhnlichen Krankmeldungen (Code 01) wie folgt:
- Tag 1 bis 5: der Arbeitgeber trägt die Vergütung i. H. v. 55 Prozent der Bemessungsgrundlage;
- Tag 6 bis 14: Übernahme durch die Krankenkasse CNAS i. H. v. 65 Prozent;
- ab Tag 15: Übernahme durch die CNAS i. H. v. 75 Prozent.
Für Arbeitsunfähigkeiten, die noch vor dem 1. August 2025 begannen, gilt unverändert der einheitliche Entgeltfortzahlungssatz von 75 Prozent.
REGES-Online: Aktualisierungspflicht bis zum 30. September
Die neue Plattform REGES-Online wird zu einem zentralen Instrument für die Erfassung und Prüfung der rechtlichen Konformität von Arbeitsverhältnissen. Bis zum 30. September 2025 müssen Arbeitgeber die Aktualisierung von Mitarbeiterdaten in REGES-Online abgeschlossen haben. Erforderlich sind u. a.:
- Ausbildungsnachweise;
- ggf. Angaben zu Behinderungsgraden;
- Kreis und Ort der Tätigkeit;
- Arbeitszeitmodell (Vollzeit, Teilzeit, Schichtarbeit);
- Tagesarbeitszeiten inkl. Pausen.
Neu hinzu kommt die Pflicht, Zeiten krankheitsbedingter Vertragsunterbrechungen (Suspendierungen) binnen drei Arbeitstagen nach Vorlage der Krankschreibung im „REGES“ zu melden.
Diese Vorschrift erhöht die Anforderungen an die interne Koordination zwischen Personal- und Buchhaltungsteams. Fehlerhafte oder unvollständige Meldungen können Sanktionen und Verwaltungsstörungen nach sich ziehen.
Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung
Eine weitere bedeutende Änderung betrifft den Krankenversicherungsstatus von mitversicherten Personen ohne Einkommen. Ab dem 1. August 2025 entfällt die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung erwachsener Angehöriger ohne eigenes Einkommen.
Die steuerliche Entlastung (deducerea personală) für unterhaltsberechtigte Personen bleibt nur bestehen, wenn das Einkommen des Unterhaltsberechtigten maximal 660 Lei beträgt.
Ehemals Mitversicherte können sich durch Abgabe einer einheitlichen Erklärung (declarație unică) bis zum 1. September 2025 selbst in das öffentliche Gesundheitssystem aufnehmen lassen. Zu entrichten ist ein Jahresbeitrag in Höhe von 25 Prozent, berechnet auf sechs Bruttomindestlöhne (Mindestgehalt beträgt derzeit 4050 Lei). Erfolgt die Zahlung bei fristgerechter Einreichung der Erklärung bis spätestens 25. Mai 2026, bleibt der Krankenversicherungsstatus ohne Unterbrechung bestehen.
Fehlende Automatisierung als Dauerproblem
Die neuen Anforderungen treffen auf eine weiterhin ungeklärte Schwachstelle: die fehlende automatisierte Integration von medizinischen Daten in offiziellen Plattformen.
Unvollständige, nicht aktualisierte oder nicht mit Angaben in anderen Registern übereinstimmende Angaben in der REGES-Online-Plattform sind dabei praxisrelevant: sie können zu Differenzen in Steuererklärungen (z. B. Erklärung D112), zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Krankmeldungen oder für den Arbeitgeber gar zu Bußgeldern führen. Wiederholte Fehler bergen zudem Reputationsrisiken gegenüber den Beschäftigten.
Gerade die Diskrepanz zwischen digitaler Meldepflicht und fehlender Systemintegration zeigt, dass Digitalisierung nicht automatisch Vereinfachung bedeutet. Ein aktiver Abgleich der Datenbestände wird damit zu einem unverzichtbaren Teil des internen Kontrollsystems.
Fazit
In einem sich schnell verändernden steuerlichen Umfeld, in dem Digitalisierung nicht zwangsläufig Vereinfachung bedeutet, wird von Arbeitgebern besondere Sorgfalt gefordert. Unternehmen, die Personal- und Lohndaten korrekt, vollständig und zeitnah pflegen, sichern nicht nur die gesetzliche Konformität, sondern auch die Stabilität interner Abläufe. Hierfür sind sorgfältige Informationsverwaltung, Echtzeitwissen über gesetzliche Änderungen und deren korrekte Implementierung in Lohnsysteme vonnöten. Fachliche Begleitung wird hier zu einem entscheidenden Faktor der Risikominimierung, Geschäftskontinuität – und die Grundlage einer vertrauensvollen Beziehung zu den Mitarbeitern.
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