Bukarest (ADZ) – Der Oberste Gerichtshof hat einstimmig entschieden, das Verfassungsgericht mit der Reform der Sonderrenten für Richter und Staatsanwälte zu befassen. Nach Ansicht der Instanz verstoße das Gesetz gegen nicht weniger als 37 verbindliche Urteile des Verfassungsgerichts und verletze zudem grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats. In der Erklärung heißt es, die Unabhängigkeit der Justiz stehe nicht zur Verhandlung. Kritisiert werden Verstöße gegen Rechtssicherheit, Gesetzmäßigkeit und das Verbot rückwirkender Eingriffe. Darüber hinaus fehle das verpflichtende Gutachten des Obersten Justizrats, es gebe unbegründete Diskriminierungen, und die Voraussetzungen für das Verfahren der Vertrauensfrage seien nicht erfüllt. Die Richter unterstreichen, dass der verfassungsrechtliche Stand der Justiz kein Privileg darstelle, sondern eine wesentliche Garantie für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Justizminister Radu Marinescu erklärte, die Anrufung des Verfassungsgerichts sei absehbar gewesen. Die Reform enthalte jedoch Übergangsregelungen und solle das Verhältnis zwischen Gehalt und Rente neu austarieren. Auch habe man der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts in der Materie der Richterrenten Rechnung getragen, sagte er.