Präsident Dan kritisiert CSM: Was ist los mit dem Rentenchaos?

Staatschef verspricht Aussprache vor Reformen im Justizwesen

Auf der Pressekonferenz vom Mittwoch auf Schloss Cotroceni nimmt Präsident Nicușor Dan die Justizbeamten aufs Korn: Es sei „total aberrant“, dass nach aktuellem Gesetz ein Richter oder Staatsanwalt mit einer Rente so hoch wie sein Gehalt pensioniert wird. So würden diese auf dem Höhepunkt ihrer Kompetenz geradezu ermutigt, aus dem aktiven Berufsleben auszuscheiden. Foto: Radu Tuta / Agerpres Foto

Bukarest (ADZ) – Staatspräsident Nicușor Dan hat die derzeitige Praxis der Ruhestandsanträge von Richtern ohne Angabe eines klaren Termins scharf kritisiert. Es könne nicht sein, dass die Verrentung zu frühestmöglichen Zeitpunkten verlangt wird, sagte er vor Journalisten. Ohnehin gebe es eine Vorschrift, dass Richter ihren Dienstvorgesetzen 90 Tage im Voraus mitteilen müssten, dass sie sich in den Ruhestand verabschieden wollen – dieser Vorlauf sei sinnvoll, da sie dann nicht mehr Senaten zugeteilt werden und Zeit hätten, Altlasten wie rückständige Urteilsbegründungen abzuarbeiten, so der Präsident. Er bezeichnete die derzeitigen Zustände als chaotisch und forderte Klarheit und Planungssicherheit – auch in anderen Branchen kündigten Beschäftigte ihre Pensionierung rechtzeitig an, um die Arbeitsabläufe nicht zu stören. Dan monierte zudem, dass pensionierte Richter und Staatsanwälte  dieselbe Summe erhalten wie aktive, was einen Anreiz darstelle, frühzeitig aus dem Dienst auszuscheiden. Dies habe zu einem erheblichen Verlust an Fachkräften geführt – und damit zu einer Verschlechterung der Qualität der Rechtspflege.

Er sprach allen Magistraten, die trotz der finanziellen Anreize im System verbleiben, seinen Dank und Respekt aus.

Der Präsident kündigte Gespräche mit allen Beteiligten an – darunter Justizminister, Regierungschef und Berufsverbände – um eine dauerhafte Lösung zu finden.Justizrat-Chefin Raluca Elena Costache zeigte sich geschockt angesichts der Kritik des Präsidenten. Es sei unmöglich für die Antragsteller, ein genaues Wunschdatum für den Ruhestand anzugeben, da sie nicht wüssten, wann der jeweilige Staatschef die dazugehörigen Entscheidungen trifft und diese im Amtsblatt erscheinen, sagte Costache bei TVR Info.