Premier stellt Vorlage für Reform der Sonderrenten im Justizsystem vor

Durchschnittsrente der Richter und Staatsanwälte beträgt 5000 Euro

Foto: gov.ro

Bukarest (ADZ) – Premierminister Ilie Bolojan (PNL) hat am Dienstag die Kernpunkte der geplanten Reform der umstrittenen Sonderrenten im Justizsystem bekannt gegeben. Auf einer Pressekonferenz erläuterte der Regierungschef, dass zwei Drittel der Richter und Staatsanwälte des Landes ihre Verrentung im Alter von 47 bis 49 Jahren beantragen – mit anderen Worten just zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre berufliche Reife erreicht hätten. Auch würden ihre Sonderrenten seit Jahren höher als die bezogenen Gehälter ausfallen, sodass die Durchschnittsrente von Richtern und Staatsanwälten mittlerweile bei umgerechnet 5000 Euro liege, so der Premier.

Verglichen mit der Durchschnittsrente im Land stelle dies eindeutig „ein hohes Maß an sozialer Ungerechtigkeit“ dar; auch sei die Reform ein Meilenstein des nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) – verfehle man ihn, büße das Land mehr mehr als 800 Millionen Euro aus der Re-silienzfazilität der EU ein, sagte Bolojan. Entsprechend sehe die Novellierungsvorlage vor, das Renteneintrittsalter für Richter und Staatsanwälte auf 65 Jahre und das dafür nötige Dienstalter von derzeit 25 auf 35 Dienstjahre anzuheben.

Zudem würden die Altersbezüge der Richter und Staatsanwälte, die sich aktuell auf 80 Prozent des bezogenen Bruttogehalts belaufen, künftig bei maximal 70 Prozent des bezogenen Nettogehalts gedeckelt. Bolojan betonte dabei ausdrücklich, dass die Vorlage eingedenk aller Urteile des Verfassungsgerichts betreffend die Sonderrenten erarbeitet worden sei, damit die Verfassungshüter die einschlägige Novelle nicht abermals abschmettern.

Die Reform der restlichen Sonderrenten, einschließlich jener des Militärs, soll nach Angaben des Premiers im Herbst in Angriff genommen werden.