Reform: Rente und Staatsjob nicht mehr gleichzeitig zulässig

Regel soll unverzüglich auch im Militär- und Polizeidienst gelten

Vizepremierminister Tánczos Barna | Archivfoto: gov.ro

Bukarest (ADZ) - Vizepremierminister Tánczos Barna verteidigt die geplante Reform zur Einschränkung der gleichzeitigen Bezüge von Pension und Gehalt: Sie sei „absolut normal“, denn jemand, der mit 50 Jahren in Rente gehe, sollte sich nicht anschließend im Staatsdienst erneut anstellen lassen und zugleich Gehalt und Pension erhalten, erläuterte der UDMR-Politiker bei Digi24. Ausnahmen von diesem Grundsatz sollte es keine geben, daher werde die Maßnahme auch für ehemalige Angehörige von Militär und Polizei gelten – mit sofortiger Wirkung nach Verabschiedung.

Betroffene müssten sich zwischen der Rente und einer Stelle beim Staat entscheiden. Ziel sei es, Stellen für junge Menschen zu öffnen, die derzeit arbeitslos sind, während ältere bereits abgesichert seien. Es sei nicht haltbar, dass junge Leute Arbeitslosenunterstützung bekommen, während andere Gehalt und Pension kumulieren und damit Arbeitsplätze blockieren“, sagte Tánczos, der allerdings nicht ausschließen konnte, dass im Zuge der öffentlichen Konsultationen noch Änderungen einfließen.

Dass der Vizepremier mit dem Finger auf die Sicherheitsbehörden zeigt, ist kein Wunder.  Rund 10.000 Personen, ehemalige Soldaten, Polizisten oder Geheimdienstler, beziehen ein Gehalt aus dem Staatsdienst, nachdem sie sich im noch relativ frischen Alter von unter 50 Jahren in den Ruhestand verabschiedet haben. Die meisten sind als Vertragsangestellte in verschiedenen öffentlichen Einrichtungen tätig. Selbst beim Generalsekretariat der Regierung arbeiten laut Radio Freies Europa zwölf ehemalige Mitarbeiter von Armee und Geheimdienst. Auch im Bildungswesen gibt es nach Angaben von Gewerkschaften mehrere tausend Lehrer im Ruhestand, die sich durch den Unterricht etwas zur Rente hinzuverdienen.