Bukarest (ADZ) - Die Regierung unter Premierminister Ilie Bolojan hat eine neue Vorlage für das Gesetz verabschiedet, das die Auszahlung der Privatrenten regelt. Die Eckdaten wurden im Vergleich zur bisherigen, vielfach bemängelten Variante, nur minimal abgeändert. Künftig soll der anfängliche Auszahlungsbetrag von 25 auf 30 Prozent steigen, die restlichen Mittel sollen über acht statt zehn Jahre verteilt werden. Bolojan zufolge soll dies für mehr Planungssicherheit sorgen. Auch die Verwaltungsgebühren der Rentenfonds sollen gesenkt werden, damit den Beitragszahlern mehr Geld bleibt. Der Vizepräsident der Finanzaufsicht ASF, Daniel Armeanu, stellte nach der Verabschiedung klar, dass die Rentner durchaus auch Abstriche in Kauf nehmen müssen. Wer zum Beispiel den gesamten zulässigen Anteil von 30 Prozent am Anfang der Bezugsdauer in Anspruch nimmt, muss darauf den Krankenversicherungsbeitrag von 10% abführen. Insgesamt werde die Summe um 12-13% niedriger ausfallen, so Armeanu. Als Nachlassregelung gilt, dass im Falle des Ablebens vor Auszahlung des Gesamtbetrags die Restsumme an die Erben geht. Sollte es keine Erben geben, fällt der Rest wieder an den Rentenversicherer zu.
Heftige Kritik am Entwurf kommt nach wie vor von der Vereinigung der rumänischen Finanzdienstnutzer (AURSF), die dem Kabinett vorwirft, mit dem neuen Gesetz die Entscheidungsfreiheit der Bürger zu beschneiden. Die geplanten Regelungen würden den Weg in ein staatsgelenktes Modell ebnen, das an frühere Kollektivierungsmaßnahmen erinnere, so die AURSF in einer Mitteilung. Der Verein bemängelt vor allem, dass die Versicherten nicht selbst über Höhe und Dauer ihrer monatlichen Auszahlungen entscheiden dürfen – im Kontext der niedrigen gesunden Lebenserwartung rumänischer Rentner im EU-Vergleich sei das untragbar.