Bukarest (ADZ) – Vor dem Hintergrund der Reform der Sonderrenten plant die Koalitionsregierung unter Premier Ilie Bolojan (PNL) auch eine etappierte Novelle des Rechtsrahmens betreffend die Altersbezüge des Militärs. Nach Angaben von Verteidigungsminister Ionuț Moșteanu (USR) soll die Reform der Militärrrenten innerhalb eines Jahrzehnts bzw. bis 2035 durchgezogen werden. Man wolle dadurch vor allem vermeiden, dass es in den Verteidigungsstrukturen des Landes zu „Unausgewogenheiten“ bzw. einem massiven Personalabgang komme – alle Beschaffungen von „Raketen, Panzern und Kampfjets“ würden schließlich nichts nützen, wenn es „keine Humanressourcen gibt, die sie bedienen“, sagte der Verteidigungsminister im Gespräch mit dem Nachrichtensender Digi24. Rumänien verfüge über ein funktionelles Heer, Änderungen hätten daher einvernehmlich beschlossen zu werden, um sicherzustellen, „dass jene, die Teil des Systems sind, auch motiviert bleiben, diesem nicht den Rücken zu kehren“.
Bezüglich des Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) und der Erwartungen der EU-Kommission, die die Reform der Sonderrenten bis Ende November umgesetzt sehen will, sagte Moșteanu, er sei sich gewiss, dass man bei der Kommission auf Verständnis stoßen werde, wenn man eine „klare und verfassungsrechtlich solide Perspektive“ biete.
Der Minister hob hervor, dass es in puncto Militärrenten vorerst keine Änderungen geben wird, sämtliche Beschlüsse betreffend die einschlägige Reform, insbesondere über die Anhebung des Renteneintrittsalters, würden zunächst mit den Chefs der Armee besprochen. Verglichen mit den Altersbezügen der Richter und Staatsanwälte seien die Sonderrenten des Militärs immerhin rund „fünf Mal geringer“ – dessen Durchschnittsrente liege zurzeit bei 5300 Lei.