Reschitza – Aufgrund mehrerer Beschlüsse des Stadtrats Reschitza, die auf der Märztagung 2025 getroffen wurden, kann die Stadt Reschitza Investoren, die sich auf ihrem Hoheitsgebiet ansiedeln möchten, weit entgegenkommen. Um das zu ermöglichen, hat die Stadt erst mehrere Grundstücke, die sich im Țerova-Tal, dem Paralleltal der Bersau (an welcher Reschitza liegt) befinden, umgewidmet, aus dem öffentlichen in den privaten Besitz der Stadt. Und zum Zweiten fasste der Stadtrat einstimmig den Beschluss HCL 148/2025 zur „Genehmigung minimaler Hilfsstellungen seitens der lokalen Verwaltung zur Stimulierung von Investitionen, die zur Förderung der kommunalen Entwicklung dienen, indem in Reschitza Arbeitsplätze geschaffen werden.“
Hinter der umständlichen Formulierung verbirgt sich Konkretes: Unter gewissen Voraussetzungen – die ziemlich eindeutig formuliert sind – kann ein Investor in Reschitza investieren und für mehrere Jahre muss er danach (bei kumulativer Erfüllung mehrerer vorgeschriebener Voraussetzungen) keine (lokalen) Steuern entrichten.
Die einfachste Hilfestellung der Stadt funktioniert bei Investitionen, die 250.000 Euro überschreiten. Wer etwas darüber (und bis zu einer Million Euro) investiert und dabei mindestens fünf neue Arbeitsplätze schafft im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Hauptaktivität der Neugründung, kann eine Steuer- und Gebührenverringerung bei den Immobilien und Grundstücken, die er benutzt, beantragen. Heißt es in Art.18 des obigen HCL 148/2025.
Die Stadt selber besitzt noch „2-3 Hektar“ wirtschaftlich besiedelbare Grundstücke auf dem städtischen Gewerbegebiet und inzwischen weitere zehn Hektar umgewidmetes Gelände weiter flussaufwärts, im Tal des Țerova-Baches, auf dem erschlossenen Gelände des nie fertiggebauten Koks-Chemischen Werks von Reschitza. Bürgermeister Ioan Popa (PNL): „Ich bin mit diesen Beschlussvorlagen vor den Stadtrat zwecks Genehmigungsforderung getreten, weil wir, die Stadtverwaltung, inzwischen weit fortgeschrittene Gespräche führen mit drei deutschen und einer rumänischen Firma, die sich, unter Umständen, in Reschitza ansiedeln möchten. Die hier investieren wollen. Wir haben Stillschweigen über Details vereinbart, bis die Sachen spruchfähig sein werden. Deshalb kann ich zu diesem Zeitpunkt bloss sagen, dass es sich um drei Firmen handelt aus Deutschland, die auf dem Automotive-Markt agieren, im Bereich der Herstellung von Thermofenstern und -türen und im Bereich Feinmechanik.“
Die Bedingung, um als Investor mehrere Jahre lang von allen Orts-Steuern und -Gebühren befreit zu sein, ist laut HCL 148/2025 folgende: eine Minimalinvestition von fünf Millionen Euro tätigen (bringt eine Steuer- und Gebührenverringerung um 40 Prozent); mit dieser Investition mindestens 101 neue Arbeitsplätze schaffen (bringt eine weitere Steuern- und Gebührenverringerung von 40 Prozent – damit sind wir kumuliert schon bei 80 Prozent weniger Steuern etc.); und die Investition muss in den produktiven Bereich gemacht werden, also durch Produktion Mehrwert generieren (bringt ein Minus an Steuerpflichten von weiteren 20 Prozent – und damit ist, kumulativ, die Zahl 100 erreicht!).
Bei Investitionen zwischen 250.000 und einer Million Euro und der Schaffung von fünf bis zehn Arbeitsplätzen – beispielsweise im Handelsbereich – beträgt die kumulative Verringerung der Steuerpflicht 20 Prozent (also, nach obigem Schema: zehn Prozent plus zehn Prozent plus null Prozent).
Allerdings: die Gesamt-Hilfestellung der Stadt für ein einziges Unternehmen, gewährt durch solche Erleichterungen, darf während drei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils nicht den Gegenwert von 300.000 Euro in Landeswährung überschreiten. Pflicht von Stadt und begünstigter Firma ist es, alljährlich die Eckdaten für die Hilfestellung bis zum 1. März jeden Jahres zu aktualisieren.