Bukarest (ADZ) - Die Regierung will die anstehenden Reformen nicht wie zunächst geplant in einem gemeinsamen Gesetzespaket verabschieden und dazu die Vertrauensfrage stellen, sondern mit fünf Einzelentwürfen. Laut Vizepremier Ionuț Moșteanu und anderen Akteuren im Umkreis der Koalition verringere dieses Vorgehen das Risiko, das durch eine Verfassungsklage das gesamte Paket kippt. Moșteanu sagte bei Digi24, dass es unter der Regierung von Emil Boc dafür auch einen Präzedenzfall gegeben habe. Jeder einzelnen Reformbaustelle ist ein Paket angedacht, darunter die Sonderrenten im Justizwesen, der Gesundheitsbereich, die öffentliche Verwaltung und das Steuerrecht. Zwar sind die Einzelheiten in den meisten Punkten ausverhandelt, doch ist nicht alles in trockenen Tüchern, an den Details wird noch gefeilt.
Bei der Reform der Sonderrenten hat die Koalition bereits am Dienstag offenbar etwas nachgegeben und könnte eine neue Berechnungsformel akzeptieren. Die Renten von Richtern und Staatsanwälten sollen künftig auf 75 Prozent statt ursprünglich 70 Prozent des letzten Nettogehalts gedeckelt werden. Auch die Übergangsfrist zur Anhebung des Pensionsalters auf 65 Jahre wird für diese Berufsgruppe von zehn auf fünfzehn Jahre verlängert. Die fünf Pakete könnten nächste Tage fertiggeschnürt werden.
Premier Ilie Bolojan (PNL) erklärte bei Antena 3 CNN, das Ziel der Regierung sei, die Maßnahmen aus dem zweiten Reformpaket zum 1. Oktober in Kraft treten zu lassen. Die Terminplanung habe sowohl mit der innenpolitischen als auch mit der außenpolitischen Agenda zusammenzuhängen. Einige der neuen Vorschriften seien demnach für den OECD-Beitritt Rumäniens relevant. Bis Ende September sollten alle Reformpakete durch das Parlament gehen, damit die Bewertung durch weitere zehn OECD-Ausschüsse erfolgen kann, so Bolojan.