„Stop the Clock“ – die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeit

In einer Zeit, in der der Druck auf Unternehmen, hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen transparent zu sein, erheblich zunimmt, sieht die EU Richtlinie (EU) 2025/794, allgemein bekannt als „Stop the Clock“, eine vorübergehende „Pause“ bei der Anwendung wichtiger Verpflichtungen vor. Sie verschiebt die Fristen für Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Sorgfaltspflicht (CSDDD).

Ziel ist es, den Beteiligten mehr Zeit für die Anpassung zu verschaffen, insbesondere jenen, die noch nicht mit der Umsetzung der ESG-Berichterstattungspflichten (Environmental, Social, Governance) begonnen haben oder mit praktischen Herausforderungen konfrontiert sind.

Was sind CSRD und CSDDD?

  • CSRD – Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Verpflichtet Unternehmen zur Veröffentlichung detaillierter Nachhaltigkeitsberichte mit Finanzinformationen und Angaben zu den Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Menschenrechte und Wertschöpfungsketten.
  • CSDDD – Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit: Verpflichtet Unternehmen, ihre tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen (einschließlich derjenigen ihrer Lieferanten) auf Umwelt und Menschenrechte mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Negative Auswirkungen sind zu verhindern, mindern und beheben.


Was ändert die „Stop the Clock“-Richtlinie?

Die Richtlinie regelt für folgende Unternehmen einen zweijährigen Aufschub für bestimmte Anforderungen laut CSRD und CSDDD:

  • Unternehmen der Welle 2 (große Unternehmen, die zuvor nicht der nichtfinanziellen Berichterstattung unterlagen): Verschiebung der Berichterstattung von 2026 auf 2028, ab dem Geschäftsjahr 2027;
  • Unternehmen der Welle 3 (börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute, firmeneigene Versicherungsunternehmen): Verschiebung der Berichterstattung von 2027 auf 2029, ab dem Geschäftsjahr 2028.

      
Unternehmen der Welle 1 (große Unternehmen, die bereits der NFRD-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen) müssen unverändert ab dem Jahr 2025 für das Geschäftsjahr 2024 berichten.

Umsetzungsfrist

Die Richtlinie muss bis zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. 

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen und betroffene Einrichtungen sollten derzeit die folgenden Schritte in Betracht ziehen:

1. Beurteilen Sie, ob Sie unter Welle 1, 2 oder 3 fallen
Jedes Unternehmen muss beurteilen, ob es gemäß CSRD unter Welle 1, 2 oder 3 fällt und von den CSDDD-Anforderungen betroffen ist. Relevante Faktoren sind:

  • Anzahl der Arbeitnehmer
  • Umsatz
  • Gesamtvermögen
  • Nicht-EU-Geschäfte
  • Externe Lieferanten und deren ESG-Konformität

2. Analysyieren Sie die Wertschöpfungskette
Überprüfen Sie Ihre Lieferanten, Subunternehmer und Geschäftspartner:

  • Können sie zuverlässige ESG-Daten bereitstellen?
  • Halten sie Umwelt- und Menschenrechtsstandards ein?


Anderenfalls müssen diese möglicherweise geändert werden.

3. System-Upgrades und Datenerfassung
Investieren Sie in IT-Infrastruktur, ESG-Berichtssoftware, interne Auditprozesse und die Einhaltung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Auch wenn sich die gesetzlichen Verpflichtungen verzögern, kann eine frühzeitige Vorbereitung das Risiko erheblich reduzieren und die spätere Berichtslast verringern.

4. Sichern Sie Kommunikation und Transparenz
Transparente ESG-Kommunikation wird zu einer zentralen Voraussetzung für das Vertrauen von Investoren und der Öffentlichkeit. Kommunizieren Sie daher klar und deutlich mit Kunden, Investoren, Aufsichtsbehörden und Mitarbeitern darüber:

  • wie Ihr Unternehmen die neuen Vorschriften umsetzen will;
  • welche Daten gemeldet werden;
  • welche Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten umgesetzt werden.


Fazit

Die „Stop the Clock“-Richtlinie markiert einen wichtigen Moment in der Entwicklung der EU-Vorschriften zu Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflicht in Umwelt- und Menschenrechtsfragen. Die gewährten Aufschübe sind nicht nur eine Verzögerung, sondern vielmehr eine Chance für Unternehmen, ihre internen Prozesse zu organisieren und damit in einem Umfeld, das immer mehr Transparenz verlangt, wettbewerbsfähig zu bleiben.

Für alle Unternehmen gilt es nun, mit den Vorbereitungen zu beginnen, die Wertschöpfungsketten zu überprüfen, die Datenerfassungssysteme zu aktualisieren und Auditprozesse einzuführen / zu perfektionieren. Halten Sie sich über nationale Gesetzesentwicklungen auf dem Laufenden.
Die „Stop the Clock“-Richtlinie ändert nichts am Nachhaltigkeitsmandat der EU, sondern lockert lediglich vorübergehend den Zeitplan. In einem sich schnell verändernden globalen ESG-Kontext werden proaktive Unternehmen einen klaren Vorteil haben.


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