Traian Băsescu erhält Privilegien eines Altpräsidenten zurück

Gesetzesnovelle über Entzug seiner Sonderrechte verfassungswidrig

Bukarest (ADZ) – Traian Băsescu erhält die ihm als ehemaliges Staatsoberhaupt zustehenden Privilegien zurück, die ihm das Parlament 2021 absprach, nachdem das Oberste Gericht anhand eines Befunds des Rates für das Studium der Securitate-Archive (CNSAS) geurteilt hatte, dass Băsescu ein früherer informeller Mitarbeiter der kommunistischen Geheimpolizei Securitate gewesen war. Der gegenwärtig 73-Jährige hatte den Prozess um seine Rehabilitierung zwar verloren, aller-dings 2022 auch das Berufungsgericht Bukarest mit einem Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzesnovelle angerufen, durch die ihm die als Ex-Staatschef zustehenden Sonderrechte und -ausstattungen – darunter Dienstrente, Büroräume, Personal und Personenschutz – entzogen worden waren. Das hauptstädtische Berufungsgericht hatte Băsescus Antrag letztlich stattgegeben und seine Beschwerde entsprechend an das Verfassungsgericht weitergeleitet.

Drei Jahre später befanden die neun Verfassungsrichter nun, dass die 2021 von der damaligen Parlamentsmehrheit um die PSD vorgenommenen Änderungen am Gesetz 406/2001 über die Privilegien ehemaliger Staatspräsidenten nicht verfassungskonform sind. Das Urteil des Verfassungsgerichts beruht auf Einstimmigkeit. In der Kurzfassung ihrer Urteilsbegründung verwiesen die Verfassungshüter zum einen auf den rückwirkenden und damit eklatant verfassungswidrigen Charakter besagter Gesetzesnovelle, zum anderen seien die Änderungen „intuitu personae“ vorgenommen worden – sie hätten offenkundig eine Einzelperson, nämlich Traian Băsescu, visiert, beanstandeten die Verfassungsrichter. Gesetze haben bekanntlich nie für eine einzelne Person, sondern stets für eine Vielzahl von Personen in einer Vielzahl von Fällen zu gelten.