Über das Beilegen von Gebietsstreitigkeiten

57 Jahre nach Inkrafttreten des Gebiets-Neuaufteilungsgesetzes ist noch nicht alles geklärt

Reschitza – Es sei sehr gut, dass zu Beginn dieses Jahres die Lage des Verwaltungsgebiets – der Präfekt verwendete das Wort „Besitztum“, „proprietate“ – zwischen den Gemeinden Ruskberg, Kreis Karasch-Severin, und Lunca Cernii, Kreis Hunedoara, geklärt werden konnte, „als wir einschließlich die administrativen Grenzen der beiden Landeskreise geändert haben“. Das sei „sehr wichtig und stressig“ gewesen, gab Präfekt Ioan Dragomir auf der Tagung des Präfekturkollegiums zu, „denn es ging um ein Straßenbauprojekt, von dem die Rede ist.“

Die Rede ist von der Abkürzung der Verbindung zwischen den Landeskreisen Karasch-Severin und Hunedoara über das Verwaltungsgebiet der Gemeinden Ruskberg – Lunca Cernii, indem eine vorhandene Forststraße ausgebaut wird zu einer Kreisstraße (DJ 684 diesseits/südlich und DJ 687D jenseits/nördlich des Berges). Aber davon wird schon seit mindestens anderthalb Jahrzehnten durch die Lokal- und Regionalpolitiker in den beiden Landeskreisen geredet. Nur war das Vorhaben „blockiert, weil ein Teil des Geländes auf dem Gebiet von Hunedoara lag, aber in unserem Besitz war, und umgekehrt“, wie es der Präfekt in seiner manchmal holprigen Art erklärte.

Weswegen die „Modernisierung DJ 684 – Verbindungsstraße zum Landeskreis Hunedoara an die DJ 687D“ – so die Bezeichnung des Projekts – stockte. Für diese rund 6,2 Kilometer, die zur viel kürzeren Alternativroute des Fahrens aus dem Banater Bergland Richtung Hatzeger Land/Siebenbürgen, und umgekehrt, werden sollen, hat der Kreisrat Karasch-Severin zu Beginn dieses Jahres mehrwertsteuerbefreit 50,34 Millionen Lei losgeeist. Nachdem die Besitzverhältnisse geklärt wurden.

Zur Klärung solcher Fragen, die zum Teil auf die alten Grundbücher aus k.u.k.Zeiten zurückgehen, aber mit der territorialen Neuaufteilung aufgrund des Gesetzes Nr.2 von 1968 seit Jahrzehnten geklärt hätten werden müssen – es aber in vielen Fällen bis heute, 57 Jahre danach, nicht sind! – gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: Einvernehmlichkeit, aufgrund vernunftgeleiteter und argumentefundierter Gespräche und Verhandlungen; Anwendung des seit 2010 geltenden RELUAT (das Elektronische Register der Begrenzungen der Ortschaftsverwaltungen); oder der Gang vor die Gerichte (wobei man sich bewusst ist, dass dies der zeitlich längste, schwerfälligste, nervenzermürbendste und teuerste Weg ist...).

Das Gesetz 2/1968 beschreibt zwar eingehend die neue Organisierungsform Rumäniens, macht aber keinerlei konkrete und anwendbare Bezugnahme zur Begrenzung der einzelnen Verwaltungsgebiete. Schafft also implizite Vernebelungen oder trägt zu deren Permanentisierung bei. Deswegen die Möglichkeiten 2 und 3. Denn was an Flächenplänen dem Gesetz angehängt ist, ist 1:50.000, also weitgehend ungenau und stark deutbar.

In den letzten Jahren und Jahrzehnten gab es Gebietsstreitigkeiten zwischen Karasch-Severin und Mehedinți (Topletz-Orschowa, auch wegen der Quellen von stillem Wasser rund um Topletz, die sich die Südrumänen gerne angeeignet hätten, oder zwischen Ilovița-Cireșu), aber vielfach innerhalb des Banater Berglands: Bănia – Bozovici, Prigor – Eftimie Murgu, Armeniș – Slatina Timiș, Karansebesch/Caransebeș – Buchin, Păltiniș – Karansebesch, Șopotu Nou – Cărbunari/Kohldorf, Gârnic/Weizenried – Moldova Nouă/Neumoldowa oder zwischen Dalboșeț – Bănia. Ungeklärt sind immer noch Gebietsstreitigkeiten zwischen Cornereva und Mehadia, zwischen Teregova und Franzdorf/Văliug und zwischen Teregova und Weidenthal/Brebu Nou.

Die innerkreisliche Kompetenz der Moderation solcher Dispute zur eindeutigeren Abgrenzung der Verwaltungsgebiete einzelner Ortschaften liegt bei den Präfekturen.