Verfassungsgericht winkt erstes Sparpaket durch

Beschwerde der AUR gegen das Gesetz abgewiesen

Bukarest (ADZ) – Die Regierung hat mit der Vertrauensfrage zur Verabschiedung des Gesetzes über haushalts- und steuerpolitische Maßnahmen verfassungsgemäß gehandelt. Laut Verfassungsgericht habe das Gesetz einen einheitlichen Bereich betroffen und die Exekutive habe sowohl die gebotene Eile als auch die Notwendigkeit der Maßnahmen hinreichend begründet. Zugleich stellte das Gericht klar, dass der Gesetzgeber befugt sei, Sozialbeiträge – darunter auch die Krankenversicherungsbeiträge – auf alle Einkommensarten zu erheben, unabhängig von ihrer Herkunft. Das betreffe ausdrücklich auch Renten und sonstige staatliche Leistungen. Die entsprechenden Bestimmungen wurden für verfassungskonform erklärt. Die nationalistische AUR-Partei hatte gerügt, dass die Regierung das verfassungsmäßige Instrument der Vertrauensfrage missbraucht, um ein „heterogenes Paket“ ohne parlamentarische Debatte durchzusetzen. Die behauptete Dringlichkeit sei „völlig vorgeschoben“. Einen im Zuge der Vertrauensfrage von der AUR angestoßenen und den anderen rechtsnationalistischen Parteien sowie fraktionslosen Abgeordneten getragenen Misstrauensantrag gegen die Regierung hatte das Parlament abgelehnt.