Mildere Strafe für Sorin Oprescu

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Bukarest (ADZ) – Das zuständige Gericht hat im Falle des wegen Korruptionsdelikten verurteilten früheren Bukarester Oberbürgermeisters Sorin Oprescu das Strafmaß von ursprünglich 10 Jahren und acht Monaten um ein Jahr herabgesetzt – Grund ist, dass nach der neuen Rechtslage die Verletzung von Sekundärrecht nicht mehr als Amtsmissbrauch bestraft wird. Die Entscheidung hat aus Sicht von Juristen weitreichende Folgen: Oprescu darf nun nach sechs anstatt nach acht Jahren einen Bewährungsantrag stellen. 

Der bald 74-Jährige sitzt gerade in Auslieferungshaft in Griechenland, wo er aufgrund eines von Rumänien ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Gewahrsam genommen wurde. Auch in dieser Hinsicht hat die Herabsetzung des Urteils Konsequenzen – die rumänischen Behörden müssten den bisherigen Haftbefehl außer Kraft setzen und einen neuen ausstellen. Das könnte dazu führen, dass die griechischen Behörden in Ermangelung einer rechtlichen Grundlage für die Festnahme Oprescu zwischen den beiden Schritten freisetzen müssen.