Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat auf seiner Sitzung von Mittwoch ein Urteil zu der vom Obersten Gerichtshof gegen die Reform der hochumstrittenen Sonderrenten der Justizbeamten eingelegten Verfassungsbeschwerde abermals vertagt – diesmal auf den 20. Oktober. Besagte Reform ist das Kernstück des zweiten Spar- und Steuerpakets der Regierung, das Premierminister Ilie Bolojan (PNL) Anfang September mit der Vertrauensfrage verknüpft hatte. Die gleichfalls zum zweiten Maßnahmenpaket der Regierung gehörenden Reformen der Staatsunternehmen sowie des Gesundheitssystems wurden dafür am Mittwoch für verfassungskonform befunden – die Verfassungsrichter lehnten die dagegen eingelegten Verfassungsklagen der oppositionellen ultrarechten Parteien AUR, POT und SOS ab. Die Reform der hochumstrittenen Sonderrenten der Richter und Staatsanwälte bleibt indes nach wie vor in der Schwebe, obwohl sie zu den Meilensteinen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) gehört – Rumänien läuft damit de facto Gefahr, mehr als 230 Millionen Euro aus der Resilienzfazilität der EU einzubüßen, sollte die Reform nicht bis Ende November umgesetzt werden.
Premierminister Bolojan, der seinen Verbleib an der Spitze der Koalitionsregierung zunächst wiederholt vom verfassungsrechtlichen Erfolg der Novelle der Sonderrenten der Richter und Staatsanwälte abhängig gemacht hatte, scheint mittlerweile diesbezüglich umgedacht zu haben: Zurzeit denke er nicht an Rücktritt, sondern an die Maßnahmen, die in den kommenden Wochen und Monaten ergriffen werden müssten, wobei politische Stabilität eindeutig eine Grundvoraussetzung dafür sei. Er werde im Amt bleiben, solange er der Meinung sei, etwas bewegen zu können, hatte der Regierungschef jüngst betont.