Dorfrowdys für 30 Tage in Untersuchungshaft

Karansebesch – Die beiden Hauptschuldigen an den tätlichen Angriffen von Cănicea/Domașnea gegen zwei Dorfpolizisten (ADZ berichtete) sind auf Vorschlag des den Tathergang untersuchenden Staatsanwalts vom Richter für Rechte und Freiheiten am Stadtgericht Karansebesch zu 30 Tagen Untersuchungshaft verurteilt worden (29.07 bis 27.08. 2025). Eine mildere Bestrafung der Dorfrowdys, wie von ihren Verteidigern gefordert, wurde abgelehnt.

Zwischenzeitlich hat sich auch die Direktion für Interne Kontrolle (DCI) des Innenministeriums in den Fall eingeschaltet und die beiden jungen Dorfpolizisten, die bei der Ausübung ihrer Amtsverpflichtungen von der Dorfbevölkerung aus Cănicea, Gemeinde Domașnea, aggressiv behindert wurden, für den gestrigen Mittwoch „in ihrer Freizeit“ zum Kreisin-spektorat des Innenministeriums nach Reschitza zitiert, wo sie verhört wurden. Diese Meldung hat die Polizeigewerkschaft Europol Karasch-Severin über Sozialisierungsseiten und die Medien in Umlauf gesetzt.

Es handle sich laut Europol um „Verifizierungen“ seitens des Generalinspektorats der Rumänischen Polizei IGPR, die „sich außerhalb des gesetzlich Vorgeschriebenen befinden“. Das Prozedere der Untersuchung von eventuellen Disziplinärverstößen von Polizisten sehe eine solche Vorgehensweise nicht vor. Mithin handle es sich laut Europol bei diesem Vorgehen des Teams des DCI um einen Übergriff gegen die Opfer der Vorgänge vom vergangenen Wochenende in Cănicea/Domașnea. Mehr noch, „um einmal mehr ihre `Professionalität` nachzuweisen, haben die Leute von DCI auch noch die Büros unserer Kollegen von der Dienststelle für Kommunikation und Information durchsucht und gefordert, dass ihnen die Aufzeichnungen der Body-Cams der beiden Polizisten zur Verfügung gestellt werden – obwohl deren Herunterladen nur in Grenzfällen genehmigt werden kann, wenn das Generalinspektorat der Rumänischen Polizei IGPR ausdrücklich dem zustimmt,“ heißt es im Europol-Kommuniqué. „Für die Untersuchung von eventuellen Disziplinarverstößen ist eine derartige Genehmigung ausgeschlossen, und zwar, um in der Vergangenheit vorgekommene Übergriffe von manchen Chefs gegenüber ihren hierarchisch Untergebenen künftig auszuschließen.“