Kronstadt - Mehrere Ortschaften im Kreis Mieresch/Mures, darunter auch solche, die vorwiegend durch ihre siebenbürgisch-sächsische Geschichte geprägt wurden – das Munizipium Schäßburg/Sighisoara und die Gemeinden Trappold/Apold und Nadesch/Nades –, haben seit Kurzem offiziell anerkannte Wappen. Das Wappen des Munizipiums Schäßburg wurde durch den Regierungsbeschluss Nr. 727/2011, veröffentlicht im „Monitorul Oficial al României“, Teil I, Nr. 529/27.07.2011, genehmigt. Es handelt sich eigentlich um die Bestätigung des historischen Schäßburger Wappens, dessen Beschreibung im Standardwerk „Beiträge zur siebenbürgischen Wappenkunde“ von Albert Arz von Straussenburg (posthum erschienen in der Reihe „Siebenbürgisches Archiv“, Band 16, Böhlau Verlag Köln Wien 1981) auch auf das neue Munizipalwappen voll zutrifft: „Das historisch richtige Wappen von Stadt und Stuhl Schäßburg (…) ist: In Rot eine dreitürmige silberne Burg mit offenem Tor, in dem ein goldener Löwe steht, der mit den Pranken ein Schwert hält“ (S. 110).
Zu dieser Beschreibung muss eigentlich nur noch hinzugefügt werden, dass das neue Wappen die Form eines auf die Spitze gestellten gleichschenkligen Dreiecks mit abgerundeten Schenkeln hat und dass auf dem Schild eine fünftürmige silberne Mauerkrone ruht, was anzeigt, dass Schäßburg den Rang eines Munizipiums hat. Der bereits erwähnte Albert Arz von Straussenburg (1892-1968), der bedeutendste siebenbürgisch-sächsische Heraldiker, deutete das Schäßburger Wappen wie folgt: „Eine Burg in schematischer Darstellung ist das Siegel- und Wappenbild vieler Städte und für Schäßburg (Castrum Segesch) ganz besonders geeignet, was nicht nur der Name, sondern auch die Lage der Stadt mit der beherrschenden Burg bezeugt. Der Löwe mag wohl als allgemeines Zeichen für die Wehrhaftigkeit der Stadt hinzugenommen worden sein“ (a.a.O., S. 109 f.).
Der Regierungsbeschluss Nr. 712/2011, der u. a. die Genehmigung der Wappen von Trappold und Nadesch enthält, wurde in der gleichen Ausgabe des rumänischen Amtsblattes (Nr. 529/2011) veröffentlicht. Wie üblich führt auch dieser Regierungsbeschluss in seinen Anhängen die jeweilige bildliche Darstellung der Wappen, deren fachsprachliche Beschreibung (Blasonierung) sowie die Deutung der verwendeten Symbole an. Die Wappenform ist die gleiche wie beim Schäßburger Wappen, wobei zu sagen ist, dass das auf die Spitze gestellte Dreieck die Grundform aller Wappen ist, die seit der politischen Wende vom Dezember 1989 per Regierungsbeschluss den administrativ-territorialen Einheiten des Landes (Gemeinden, Städte, Munizipien, Kreise) zugesprochen werden. Sowohl auf dem Wappenschild von Trappold als auch auf jenem von Nadesch ruht eine silberne Mauerkrone mit einem Turm als Zeichen dessen, dass es sich um Ortschaften handelt, die den Rang von Gemeinden haben.
Das Trappolder Wappen zeigt im oberen blauen Feld eine silberne stilisierte Kirchenburg, die in der Blasonierung als Bauernburg (cetate „Tãrãneasc²“) bezeichnet wird. Der goldene Gürtel, der das obere vom unteren grünen Wappenfeld trennt, und der goldene Hirsch auf dem unteren Feld symbolisieren die für die Umgebung von Trappold typischen Maisfelder bzw. den Wildreichtum der Gegend. Die zwei goldenen Apfelblüten rechts und links vom Hirschkopf stehen für die großen Obstplantagen im Bereich der Trappolder Gemarkung.
Auch auf dem Nadescher Wappen ist, im Spitzenbereich des Wappenschildes, auf blauem Feld eine silberne stilisierte mittelalterliche Kirchen- oder Bauernburg zu sehen. Laut offizieller Beschreibung sei dies ein Symbol der Kultur und des Zusammenlebens der Ortsansässigen unterschiedlicher Volkszugehörigkeit (Ethnie). Ein Hinweis speziell auf die Siebenbürger Sachsen fehlt auch hier. Die goldenen Weintrauben auf den rechts und links befindlichen roten Feldern symbolisieren den Weinbau als traditionelle Beschäftigung der Ortsbewohner. Der goldene Sparren über dem blauen Feld weist auf die hiesigen Bodenschätze (Erdgas) hin.