Temeswar (ADZ) – Das Deutsche Staatstheater Temeswar (DSTT) schlägt Alarm: Eine am 2. Oktober in Kraft getretene Eilverordnung der rumänischen Regierung bedroht nach Ansicht der Theaterleitung die gesamte öffentliche Kulturlandschaft Rumäniens.
In einer offiziellen öffentlichen Stellungnahme bringt Intendant Lucian Vărșăndan die „tiefe Besorgnis und den entschiedenen Protest“ des Theaters gegen die Dringlichkeitsverordnung Nr. 52/2025 zum Ausdruck. Diese untersagt bis Jahresende den Abschluss rechtlicher Verpflichtungen für wesentliche Haushaltspositionen, darunter auch Ausgaben für Güter und Dienstleistungen, die unter die Kategorie „Sonstige Ausgaben“ fallen.
„Genau aus dieser Haushaltsposition werden sämtliche kulturellen Programme und Projekte finanziert“, erklärt Lucian Vărșăndan. „Damit wird faktisch die künstlerische Tätigkeit von Theatern, Opernhäusern, Philharmonien, Museen und Kulturhäusern vollständig blockiert.“
Besonders kritisch bewertet das Deutsche Staatstheater Temeswar die Tatsache, dass die Sperre ohne Übergangsfrist oder Ausnahmen für den Kulturbereich eingeführt wurde. „Diese Maßnahme lähmt die Tätigkeit der Kultureinrichtungen“, warnt der DSTT-Direktor. „Wenn keinerlei Ausgaben für die grundlegende Arbeit dieser Institutionen getätigt werden dürfen, ist die Durchführung jeglicher kultureller Programme unmöglich.“
Nach Einschätzung des DSTT verstößt die Verordnung nicht nur gegen den Geist der rumänischen Verfassung, sondern auch gegen internationale Verpflichtungen des Landes. In der Erklärung heißt es, die Maßnahme verletze Artikel 33 der rumänischen Verfassung, der den freien Zugang zur Kultur garantiert, sowie das von Rumänien ratifizierte UNESCO-Übereinkommen von 2005 zum Schutz der kulturellen Vielfalt.
Lucian Vărșăndan betont: „Der Zugang zur Kultur ist ein verfassungsmäßig garantiertes Recht. Die Blockierung der Funktionsmittel öffentlicher Kultureinrichtungen stellt keine Lösung für die Haushaltskonsolidierung dar, sondern eine Verneinung der staatlichen Aufgabe, die Kultur eines Landes zu schützen und zu fördern.“
Das Deutsche Staatstheater Temeswar fordert daher die rumänische Regierung und das Kulturministerium auf, unverzüglich eine Korrektur der Verordnung vorzunehmen. Konkret verlangt das Theater, öffentliche Kultureinrichtungen von den in Artikel XVII Absatz (1) der Dringlichkeitsverordnung vorgesehenen Einschränkungen auszunehmen.
„Ohne eine sofortige Klarstellung und Anpassung droht die vollständige Einstellung der kulturellen Tätigkeit in Rumänien für mehrere Monate – mit nicht wiedergutzumachenden Folgen für Künstler, Publikum und das kulturelle Erbe unseres Landes“, schreibt Lucian Vărșăndan.