Ordinationen wie gewöhnliche Geschäfte

Ärzten sollen Bedingungen gestellt werden beim Vermieten/Verkauf

Reschitza/Karansebesch – Die ehemaligen Ambulatorien der beiden größten Krankenhäuser des Banater Berglands, des Kreis-Notfallkrankenhauses Reschitza und des städtischen Notfallkrankenhauses Karansebesch, sind fast zur Gänze von niedergelassenen Ärzten zimmerweise aufgekauft oder angemietet. Aber nur ein Teil dieser Ärzte (in Karansebesch sind es insgesamt 18, fast dreimal so viele arbeiten privat in Reschitza) haben Verträge mit der Krankenversicherungskasse CJAS abgeschlossen. Wo es keine solchen Verträge gibt, müssen die Patienten in die Brieftasche greifen. Auf die von Patienten wiederholt geäußerte Kritik hat nun Unterpräfekt Sebastian Purec reagiert.

Er riet dringend den Rathäusern – ursprünglich und seit mehreren Jahren sind die örtlichen Kommunen die Besitzer und Verwalter dieser zu medizinischen Zwecken genutzten Räume – beim Vermieten oder Verkauf eine Grundbedingung zu stellen: die ursprüngliche soziale Absicht beim Bau dieser Gebäude darf nicht verlorengehen, oder: jedem potenziellen Patienten muss der Gratis-Zugang zur medizinischen Versorgung ermöglicht werden. Im Klartext: wer Räumlichkeiten zur Ausübung des Arztberufs nutzen will, hat grundsätzlich mit der staatlichen Gesundheitsversicherung CJAS einen Vertrag abzuschließen, aufgrund dessen die medizinische Leistung verrechnet werden kann und den Patienten privat nichts kostet.

Dadurch würden die zum öffentlichen Nutzen gebauten Räumlichkeiten wieder ihrer ursprünglichen Bestimmung zugeführt werden, meint Unterpräfekt Purec, und die medizinische Versorgung besser zugänglich gemacht. Das heißt: Wer zum Arzt geht, muss nicht erst prüfen, ob das Geld reicht.

Auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat Stadtrat Valentin Dascălu (PSD). Medizinische Untersuchungen und Beratungen dienten dem einzigen Zweck des sofortigen Profitmachens. Dabei habe die Stadt, auch aus Furcht, Ärzte zu verlieren, die Räumlichkeiten zu sehr vorteilhaften Preisen an die Ärzte verkauft oder vermietet, ohne ein entsprechendes Entgegenkommen zum Nutzen der Bürger zu fordern.

„Zumindest diejenigen Ärzte, die Räumlichkeiten der ehemaligen Poliklinik des städtischen Krankenhauses nutzen, sollten ohne Ausnahme auch Verträge mit der Gesundheitsversicherungskasse abschließen”, meint Dascălu.

Unterpräfekt Purec gibt Dascălu zwar recht, meint aber, dass man angesichts vollendeter Tatsachen – die Räumlichkeiten sind fast sämtlich verkauft – keinerlei Forderungen mehr stellen kann. Purec: „Diese ärztlichen Ordinationen werden wie eine Art gewöhnliche GmbHs gehandhabt. Benachteiligt sind da jene Patienten, die augenärztliche oder HNO-Konsultationen benötigen: für die gibt es bloß die Möglichkeit, dafür cash zu bezahlen...” Obwohl in Karansebesch die Gebäude, in denen alle privaten Ordinationen betrieben werden, nach wie vor der Stadt gehören.

Laut Dr. Laurenţiu Mărţuică, dem neuen Chefarzt der Gesundheitsversicherung Karasch-Severin, kann allerdings niemand die Betreiber zwingen, Verträge mit CJAS abzuschießen. Hingegen hätte jede Kommune die legale Möglichkeit, Bedingungen beim Veräußern zu stellen, die zugunsten der künftigen Patienten gedacht sind. Geregelt wird das durch das inzwischen novellierte Gesetz 95/2006. „Medizin ist ein freier Beruf,” sagte Dr. Mărţuică, „jeder Arzt entscheidet für sich, wo und wie er in einer privaten Ordination arbeitet. Fühlt er sich als guter Doktor, der so gut ist, dass er keinen weiteren Vertrag benötigt, um profitabel zu arbeiten, dann kann er völlig legal privat arbeiten, wie er es sich vorstellt. Auch ohne CJAS. So ist das Gesetz.”