Basics Buchhaltung – Interpretieren einer Summen- und Saldenliste

Jeder Unternehmer muss eine buchhalterische Summen- und Saldenliste (balanța de verificare) verstehen, um in Echtzeit zu erkennen, wie es um sein Unternehmen und dessen Geschäfte steht. Dasselbe gilt für potentielle Investoren, die erwägen, Anteile an einem Start-up oder an anderen Unternehmen zu erwerben, da sie das Risiko ihrer Investition einschätzen müssen. Nachfolgend werden kurz die Grundlagen dazu beschrieben, wie die Zahlen aus einer Summen- und Saldenliste zu lesen und interpretieren sind, um zu ermitteln:

  • welche Ausgaben ein Unternehmen hat;
  • ob es Gewinn erzielt oder nicht;
  • ob es Kapital „abwirft“ oder benötigt, usw.  

In der rumänischen Buchhaltung sind die Klassen 1 bis 5 Bilanzkonten, welche das Aktiv- und Passivvermögen widerspiegeln; die Klassen 6 bis 7 bilden indes die Aufwendungen und Erträge ab. Die Buchhaltung ist im Regelfall stets doppelt zu führen, d. h. jede Transaktion in der Buchhaltung wird auf mindestens zwei Konten verbucht.

Im System der doppelten Buchführung muss die Summe der Passiva (eigene oder geliehene Finanzierungsquellen) notwendigerweise mit der Summe der Aktiva (Vermögen, Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) übereinstimmen.

Die Summen- und Saldenliste enthält somit viele wertvolle Informationen über die Tätigkeit eines Unternehmens, z. B. dessen Art, Mitarbeiter, Gewinn oder Verlust. Sie wird monatlich aufgestellt.

Übt das Unternehmen eine Tätigkeit aus, sind entsprechende Erlöse in der Kontenklasse 7 für den laufenden Umsatz einzutragen. Hieran sowie an der Anzahl der Konten, die Bewegungen aufzeichnen, lässt sich der Umfang der Tätigkeit erkennen.

Die Art des Unternehmens, genauer sein Tätigkeitsbereich bzw. -gegenstand (Handel, Produktion, Dienstleistungen etc.) können anhand der  gleichen Kontenklasse, die mit der Zahl 7 beginnt, erkannt werden. Der Haupttätigkeit wird i. d. R. dem Konto mit dem höchsten Umsatz zugeordnet. Produktionsunternehmen weisen Umsätze auf dem Konto 701, Handelsunternehmen auf dem Konto 707, und Dienstleistungsunternehmen auf dem Konto 704 auf.

Ob das Unternehmen Körperschaftsteuer oder die Steuer für Mikrounternehmen zahlt, ergibt eine Analyse des Aufwandskontos 691 für „Körperschaftsteueraufwendungen“ und spiegelbildlich des Kontos 441 – „Körperschaftsteuer“ – oder des Kontos 698 – „Einkommensteueraufwendungen“ – und des Spiegelkontos 448 – „Einkommensteuer“.

Um festzustellen, ob das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet oder Verluste schreibt, betrachten wir den Saldo des Ergebniskontos 121 (die letzte Spalte auf der rechten Seite, die Schlussspalte). Ist der Saldo des Kontos 121 im Haben, verbucht das Unternehmen einen Gewinn. Ist der Saldo hingegen im Soll, erwirtschaftet das Unternehmen Verluste.

Über das Ergebnis der vorangegangenen Periode liefert das Konto 117 – vorgetragenes Ergebnis, einen Überblick. Befindet sich dort ein Haben-Betrag, hat das Unternehmen in den vorangegangenen Geschäftsjahren Gewinne erzielt; ist der Saldo im Soll, bedeutet dies, dass das Unternehmen Verluste verzeichnet hat. Weist dieses Konto keinen Saldo auf, wurden die Gewinne aus früheren Perioden ausgeschüttet oder die Verluste gedeckt.

Anlagevermögen des Unternehmens ergibt sich aus den Konten der Klasse 2; es ist vorhanden, wenn diese Konten in der Summen- und Saldenliste erscheinen und einen Soll-Endsaldo aufweisen. 

Gegenstände mit einem Wert von mehr als 2500 Lei, die ein Unternehmen erwirbt und über eine längere Dauer nutzt, gelten als Anlagevermögen; ihr Wert wird nicht als sofortiger Aufwand betrachtet, sondern über deren wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Dieser Wert wird also monatlich in identische, geringere Beträge aufgeteilt und als Aufwand betrachtet, bis der gesamte Wert der Anlage über die gesetzlich geregelte Dauer abgeschrieben ist. Auch die Abschreibungskonten sind in der Kontenklasse 2 enthalten.
Andere relevante Informationen zum Unternehmen liefern die Kontenklasse 3 (Vorräte), die Debitoren- und Kreditorenkonten (Klasse 4) und die flüssigen Mittel (Klasse 5).

Für neu gegründete Unternehmen ist es gut zu wissen, dass im ersten Jahr, in dem ein Gewinn erzielt wird, nicht dessen gesamter Wert als Dividende ausgeschüttet werden kann. Es muss vielmehr eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 5 Prozent der Gewinne  gebildet werden. Die gesetzliche Rücklage ist kontinuierlich aufzustocken bis sie 20 Prozent des Stamm-/Grundkapitals des Unternehmens erreicht. 

Fazit

Das Verständnis der o. g. Zahlen ist Voraussetzung dafür, die Finanz- und Ertragslage  eines Unternehemns in Echtzeit zu ermitteln und ggf. die Unternehmensstrategie zu ändern. Selbstverständlich ist die Prämisse hierfür, dass die Buchhaltung auch sorgfältig und professionell geführt wird.


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