Was beinhaltet die CBAM-Berichterstattung?
Der Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze (Carbon Boundary Adjustment Mechanism, CBAM) wurde von der EU als Teil ihrer laufenden Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels eingeführt. Mit der Verordnung (EU) 956, die seit 1. Oktober 2023 gilt, sollen die Kohlenstoffemissionen von Wareneinfuhr in die EU reguliert und „Carbon Leakage“ verhindert werden – ein Phänomen, das auftritt, wenn Industrien ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Umweltvorschriften verlagern.
Wer ist zur CBAM Berichterstattung verpflichtet?
Die CBAM-Berichterstattung konzentriert sich auf Waren, die im Hinblick auf Kohlenstoffemissionen als „sensibel“ gelten. Diese werden in der Regel von Sektoren mit hohen Schadstoffemissionen, wie Zement, Stahl, Aluminium, Produkte auf Polymerbasis, Wasserstoff, Ammoniak und Düngemittel, hergestellt. Jeder Importeur von in der CBAM-Liste aufgeführten Waren ist verpflichtet, die damit verbundenen Kohlenstoffemissionen zu deklarieren. Die rumänische Steuerbehörde hat bereits mitgeteilt, dass Wirtschaftsbeteiligte, die Waren im Wert von weniger als 150 Euro einführen, nicht verpflichtet sind, einen CBAM-Bericht vorzulegen.
Was ist der Zweck der CBAM-Meldung?
CBAM verfolgt mehrere grundlegende Ziele. Erstens sollen Treibhausgasemissionen reduziert werden, indem ein fairer Preis für Kohlenstoff festgelegt wird, der die tatsächlichen Umweltauswirkungen der Emissionen widerspiegelt. Dies ermöglicht es der EU, ihre Klimaverpflichtungen einzuhalten und zu den für 2030 und 2050 gesetzten Zielen beizutragen, einschließlich der Klimaneutralität. Zweitens zielt die CBAM darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie zu schaffen, die bereits strengen Emissionsvorschriften unterliegt. Importeure von Waren werden eine Abgabe auf die im Produktionsprozess entstehenden Kohlenstoffemissionen zahlen müssen, ähnlich wie es für europäische Hersteller gilt.
Wo soll gemeldet werden?
Die Kommission hat das „CBAM-Übergangsregister“ eingerichtet, um den Importeuren die Erfüllung ihrer Meldepflichten zu erleichtern. Den Zugang dazu müssen Importeure bei der zuständigen nationalen Behörde (NCA) des Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, beantragen.
Ab dem CBAM-Bericht für das dritte Quartal 2024 (bis zum 31. Oktober 2024) und bis zum Ende des Übergangszeitraums ist die flexible Verwendung von Standardwerten, die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, oder von anderen in Anhang III der Verordnung genannten Standardwerten nicht mehr zulässig. Daher müssen die Berichterstatter ab dem 1. Juli 2024 für jedes in die EU importierte CBAM-Produkt die tatsächlichen Emissionen angeben.
Einführung von CBAM
Von Oktober 2023 bis Juni 2024 stand Importeuren ein stark vereinfachtes Verfahren zur Verfügung, das ihnen ermöglichte, Berichte auf Grundlage der von der Kommission vorgegebenen Standardemissionen einzureichen. Die Änderung erfolgt ab dem dritten Quartal 2024; die Frist für die Berichterstattung endet am 31. Oktober 2024. Dieses Mal werden nur die tatsächlichen Kohlenstoffemissionen der CBAM-gelisteten Waren gemeldet. Ab dem dritten Quartal 2024 tritt CBAM in eine neue Umsetzungsphase ein, in der die betroffenen Steuerzahler verpflichtet sind, die tatsächlichen Kohlenstoffemissionen von aus Drittstaaten in die EU importierten Waren zu melden.
Bis zum dritten Quartal konnten die Emissionen unter Verwendung der von der Kommission bereitgestellten Standardwerte, berechnet als globale Durchschnittswerte auf Grundlage öffentlich verfügbarer Daten, gemeldet werden.
Sanktionen bei Nichtanmeldung
Bei unterlassener, falscher oder unvollständiger Meldung drohen Geldbußen von bis zu 50 Euro für jede nicht gemeldete Tonne Kohlendioxid.
Darüber hinaus müssen Importeure, obwohl sie nur während des Übergangszeitraums zur Berichterstattung verpflichtet sind, ab 2025 Genehmigungen für künftige Einfuhren von CBAM-Produkten einholen. Ab 2026 werden sie verpflichtet sein, CBAM-Zertifikate für die in den importierten Produkten enthaltenen Emissionen zu erwerben.
Fazit
Die CBAM-Berichterstattung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer saubereren und nachhaltigeren Umwelt. Durch die Regulierung der mit importierten Waren verbundenen Kohlenstoffemissionen will die EU nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie fördern.
Obwohl die Herausforderungen real sind, könnte der Erfolg von CBAM sowohl die Weltwirtschaft als auch die Umweltpolitik positiv beeinflussen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten und tragfähige Lösungen finden, um CBAM zu einem wirksamen Instrument im Kampf gegen den Klimawandel zu machen.
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