Gruppenkonsolidierung – ab 2022 Körperschaftssteuergruppen

Wie bei Umsatzsteuergruppen können ab 2022 nach dem Gesetz 296/2020 auch Körperschaftssteuergruppen gebildet werden. Dies eröffnet interessante Möglichkeiten:

Mitglieder der Steuergruppe

Die Steuergruppe wird für einen Zeitraum von fünf Geschäftsjahren von mindestens zwei Mitgliedern in folgenden Kombinationen gebildet:

(i)    eine rumänische juristische Person/eine nach EU-Recht gegründete juristische Person mit Sitz in Rumänien und eine oder mehrere rumänische juristische Personen / nach dem EU-Recht gegründete juristische Person/en mit Sitz in Rumänien, an der/denen diese direkt oder indirekt mindestens 75% der Beteiligung oder Stimmrechte hält;
(ii)    mindestens zwei rumänische juristische Personen, an denen eine rumänische natürliche Person direkt oder indirekt mindestens 75% der Beteiligung oder Stimmrechte hält;
(iii)    mindestens zwei rumänische juristische Personen, an denen eine juristische/natürliche Person, die in einem Staat, mit dem Rumänien ein Doppelbesteuerungsabkommen oder eine Vereinbarung zum Informationsaustausch abgeschlossen hat, ansässig ist, direkt oder indirekt mindestens 75% der Beteiligung/Stimmrechte hält;
(iv)    mindestens eine rumänische juristische Person, an der eine juristische Person, die in einem Staat, mit dem Rumänien ein Doppelbesteuerungsabkommen oder eine Vereinbarung zum Informationsaustausch abgeschlossen hat, ansässig ist, direkt oder indirekt mindestens 75% der Beteiligung/Stimmrechte hält,und die in Rumänien gelegene Betriebsstätte/designierte Betriebsstätte dieser ausländischen juristischen Person.

Bedingungen

Die Gründung der Gruppe ist spätestens 60 Tage vor dem Beginn des Zeitraums, für den die Konsolidierung gelten soll, bei der Steuerbehörde zu beantragen. Hierfür müssen die Mitglieder die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:

(i)    Ihre o.g. Beteiligung besteht fortlaufend seit mindestens einem Jahr;
(ii)    sie sind Körperschaftssteuerzahler, die dasselbe System zur Zahlung (vierteljährlich oder jährlich) anwenden;
(iii)    sie haben dasselbe Geschäftsjahr;
(iv)    sie gehören zu keiner anderen Steuergruppe im Sinne der Körperschaftssteuer;
(v)    sie sind keine Zahler von anderweitigen Steuern (z.B. der Einkommensteuer für Mikrounternehmen, HORECA-Steuer, Steuer für Glücksspiele o.ä.);
(vi)    sie befinden sich nicht in Auflösung/Liquidation.

Die Steuergruppe muss ein Mitglied, das eine juristische Person ist, mit der Ermittlung des konsolidierten Steuerergebnisses und der Zahlung der Körperschaftssteuer in ihrem Namen beauftragen.
Wird nach Ablauf des Konsolidierungszeitraums von fünf Geschäftsjahren die Beibehaltung der Steuergruppe beschlossen, erneuert die verantwortliche juristische Person die Option.

Ein- und Austritt von Mitgliedern

Erfüllt ein Unternehmen alle Voraussetzungen, kann es ab dem Jahr, das der Erfüllung der Voraussetzungen folgt, Mitglied einer Steuergruppe werden.
Erfüllt es die Voraussetzungen nicht mehr, tritt es entsprechend ab dem Folgequartal aus.
Die verantwortliche juristische Person informiert die Steuerbehörde über jede Änderung.

Berechnung des konsolidierten Steuerergebnisses

Das konsolidierte Steuerergebnis der Steuergruppe ist die Summe der Steuerergebnisse der einzelnen Mitglieder.
Bei der Feststellung der Körperschaftssteuer, die die Steuergruppe schuldet, werden alle allgemeinen Vorschriften über die Berechnungs- und Anmeldungszeiträume, Anrechnung, Befreiungen von und Ermäßigungen der Körperschaftsteuer beibehalten. Die Abzüge werden bis zur Höhe der von der Steuergruppe geschuldeten Körperschaftssteuer geltend gemacht. Die verantwortliche juristische Person muss die einzelnen Steuerergebnisse jedes Mitglieds sowie die von der Körperschaftssteuer der Gruppe abgezogen Beträge im Register für die Ermittlung der Körperschaftssteuer (rum: registru de evidență fiscală) vermerken.

Tritt ein Mitglied vor dem Ablauf des fünf-Jahres-Zeitraums aus, berechnet es die Körperschaftssteuer für den Zeitraum, in dem die Konsolidierung aufgrund der einzelnen Steuerergebnisse erfolgte, dabei ist auch die Festlegung von steuerlichen Nebenleistungen in Form von Zinsen und Säumniszuschlägen in Kauf zu nehmen. Dementsprechend muss auch die verantwortliche juristische Person die von der Gruppe geschuldete Körperschaftssteuer erneut berechnen und eine Berichtigungserklärung einreichen.

Fazit

Der Hauptvorteil der Körperschaftssteuergruppe ist die Reduzierung der Körperschaftssteuer auf Ebene der Gruppe durch Abzug steuerlicher Verluste bestimmter Mitglieder auf Gruppenebene.

Problematisch können die Neuberechnung der Steuern und die damit verbundenen Sanktionen im Falle des Austritts eines Mitglieds vor dem Ablauf des Zeitraums von füfn Jahren sein.

Dieses Gesetz wurde in Rumänien lange erwartet. Dennoch ist es in der gegenwärtigen Fassung noch schwierig umzusetzen; bestimmte Vorschriften bedürfen bis 2022 weiterer Klärung.


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