Massive Steuerreform nach dem Aufbau- und Resilienzplan Rumäniens

Ende 2021 hat sich Rumänien gegenüber der Europäischen Kommission durch den Aufbau- und Resilienzplan („PNRR“) zu einer Reihe von wesentlichen Änderungen verpflichtet, die eine Stärkung nach der Covid-Pandemie bezwecken.

Wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen, die bis 2026 erfolgen sollen, ist eine Steuerreform. Steuerpflichtige und Investoren sollten sich daher über die zukünftigen steuerlichen Rahmenbedingungen Rumäniens und die Absichten der rumänischen Steuerbehörden bewusst sein, um angemessene Entscheidungen treffen zu können. Die Hauptpfeiler der Steuerreform, die bereits angelaufen ist und bis 2026 erfolgen wird, sind folgende.

1. Digitalisierung der Steuerverwaltung

Die Digitalisierung der rumänischen Steuerverwaltung hat bereits begonnen. Seit dem 1. März 2022 kann ein Großteil der Steuerpflichtigen nur noch elektronisch über den „Privaten Virtuellen Raum“ (SPV – eine Online- Plattform) mit den rumänischen Steuerbehörden kommunizieren. Zudem wurden verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Chat-Sektion, Call-Center, Kontaktaufnahmeformulare) personalisiert und bereits veröffentlicht, um die menschliche Interaktion zu verkürzen und eine zeiteffiziente Selbstbedienungserfahrung für Steuerpflichtige zu entwickeln.

Ein anderes Ziel des Digitalisierungsplans ist die Vereinfachung und Abstimmung des Verfahrens zur Risikobewertung für Steuerprüfungen. Hierzu wurden verschiedene elektronische Berichterstattungsmittel, z. B. SAF-T-Berichterstattung, mit der RTA-Datenbank verlinkte Registerkassen sowie ein erweiterter Rechtsrahmen für die elektronische Rechnungslegung, der ab 2023 für alle Steuerpflichtigen funktionsfähig werden soll, eingeführt.

2. Effiziente Änderungen der Steuerbedingungen

Das geringste Verhältnis der Steuereinnahmen zu dem gesamten BIP in der EU und eine bedeutende Mehrwertsteuer-Lücke führten zu erheblichen Sorgen über die bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen. Daher bezweckt der Aufbau- und Resilienzplan die Änderung von Steueranreizen/-vorteilen, die derzeit bestimmten Kategorien von Steuerpflichtigen zugute kommen. Die Hauptbereiche, die geändert werden sollen, sind folgende.

Mikrounternehmenssteuer
Die derzeitige Regelung, wonach Steuerpflichtige mit einem Umsatz unter 1 Mio. EUR eine Steuer von 1 oder 3 Prozent des Umsatzes (je nach der Anzahl von Arbeitnehmern), zahlen müssen, ist für Investoren sehr vorteilhaft. Die Anzahl der Mikrounternehmen soll im ersten Jahr um 15 Prozent verringert werden.
Infrage kommen folgende Maßnahmen: 

  • schrittweise Reduzierung des Schwellenwertes von 1 Mio. EUR;
  • Einschränkung der Anzahl der Mikrounternehmen, die ein Gesellschafter haben kann;
  • Einschränkungen der Tätigkeiten, die ein Mikrounternehmen ausüben kann, usw.

Die Reduzierung des Schwellenwertes von 1 Mio. EUR war bereits zum 1. Januar 2022 geplant; jedoch wurde sie wegen Meinungsverschiedenheiten unter Wirtschaftsteilnehmern, die grundsätzlich durch die Unvorhersehbarkeit der Maßnahme veranlasst wurden, verschoben.

Baubranche
Im Bausektor bestehen bis 2028 erhebliche Steueranreize, d. h. Befreiung von Lohnsteuer und Krankenversicherungsbeiträgen und ein ermäßigter Beitrag zur Rentenversicherung. Der Plan kündigt eine Auswirkungsstudie an, um die Effizienz der derzeitigen Maßnahmen zu bestimmen und alle in diesem Bereich geltenden Steueranreize umzudenken. Zweck ist die schrittweise Aufhebung der Steueranreize.

Besteuerung von Immobilien
Das derzeitige lokale Steuersystem unterscheidet sich je nach dem Stand des Eigentümers (natürliche oder juristische Person); diese Abweichung zwischen den zwei Systemen soll beseitigt werden. Erwartet wird zudem eine automatische Anpassung der Besteuerungsgrundlage an den Marktwert unter Einsatz externer Daten von Grundbuchamt, lokalen Behörden, Immobilienagenturen, statistischer Daten, von Verzeichnissen durch Bewertungsexperten usw. 

Sonstige Änderungen
Sonstige nicht veröffentlichte Änderungen im Bereich der Einkommensteuer, Sozialabgaben, sowie der Gewinnsteuer in Bereichen, in denen Lücken/ übermäßige Anreize bestehen, die Verzerrungen verursachen können. Die Änderungen werden festgelegt, sobald die Ergebnisse der Benchmarks vorhanden sind, um effiziente Maßnahmen zu gestalten. 

Fazit

Die bestehenden steuerlichen Rahmenbedingungen und insbesondere einige derzeitige  Steueranreize werden kurz- und mittelfristig einer gründlichen Nachprüfung unterzogen, damit die rumänische Regierung die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Meilensteine erreichen kann. Dabei muss u. a. der Spagat zwischen der Erfüllung des Plans und dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Rumäniens als Investitionsstandort geschafft werden. 

Steuerpflichtige müssen die Entwicklung beobachten und ggf. ihre künftige Geschäftsstrategie in Rumänien anpassen. Wir berichten laufend über die aktuellen Änderungen.


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