Am 24. Oktober 2018 hat die rumänische Abgeordnetenkammer das sog. Offshore-Gesetz1 beschlossen. Dieses muss noch vom Präsidenten verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Worum handelt es sich?
Geschichte
Das Offshore-Gesetz beruht auf einer Initiative der Regierung aus dem Jahr 2017. Der Senat hat es im Februar beschlossen; Anfang Juli tat dies auch die Abgeordnetenkammer. Der Präsident hat das Gesetz jedoch nicht verabschiedet, sondern dessen erneute Prüfung beantragt. Die Hauptkritik betraf insbesondere die mangelnde Rechtssicherheit für Investoren und mögliche negative Folgen für das Staatsbudget. Nach erneuter Prüfung des Gesetzes ab dem 3. August hat es der Senat am 24. September beschlossen und der Abgeordnetenkammer weitergeleitet.
Inhalt
Das Gesetz ist in mehrere (Haupt-)Teile gegliedert. Es regelt:
- Genehmigungen für erdölfördernde Tätigkeiten;
- gesetzliche Dienstbarkeiten dafür;
- steuerliche und wirtschaftliche Regelungen;
- Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen.
Dieser Artikel bezieht sich auf die ersten zwei Teile des Gesetzes.
Genehmigung von Arbeiten
Dieser Teil sieht insbesondere Ausnahmen vom rumänischen Baurecht für die spezifischen Arbeiten vor. Arbeiten2 werden aufgrund der Genehmigung des Energieministeriums vorgenommen, während Arbeiten an Sonden3 einer Genehmigung der Nationalen Agentur für Rohstoffvorkommen (ANRM) bedürfen. Diese Genehmigungen ersetzen die übliche Baugenehmigung. Das Gesetz zählt auch die für den Erhalt der Genehmigungen erforderlichen Dokumente auf.
Ferner regelt es die Voraussetzungen für den Bauvorbescheid (certificat de urbanism) und enthält Sonderregelungen bezüglich dessen Gültigkeitsdauer. Für die Abnahme am Ende der Bauarbeiten muss innerhalb von 90 Tagen ab Inkrafttreten des Gesetzes ein Regierungsbeschluss zum Verfahren ergehen.
Spezielle Bedingungen für die Off-Shore-Erdölförderung
Wesentlich sind hier die gesetzlich gewährten Rechte für die Durchführung von Tätigkeiten. Inhaber von Erdölvereinbarungen („Inhaber“)4, die erdölfördernde Tätigkeiten ausführen, haben während der Dauer dieser Tätigkeiten von Rechts wegen gesetzliche (unter- und oberirdische sowie Luft-) Dienstbarkeiten über Immobilien, die sich im Eigentum des Staates befinden. Hierfür sind weder eine Grundbucheintragung noch eine Zustimmung des Eigentümers oder Nutzers erforderlich. 30 Tage vor Inanspruchnahme der Dienstbarkeit ist u. a. an diese Personen eine Mitteilung zu übermitteln. Diese Personen haben Anspruch auf eine Vergütung und ggf. Schadensersatz.
Auch arbeitsrechtliche Regelungen sind enthalten. So müssen u. a. mindestens 25 Prozent der durchschnittlichen Jahresanzahl an Arbeitnehmern, die offshore erdölfördernde Tätigkeiten ausüben, rumänische und in Rumänien steuerlich ansässige Staatsbürger sein.
Ferner muss jeder nicht in Rumänien ansässige Inhaber innerhalb von 30 Tagen ab Abschluss der ersten Vereinbarung eine Filiale oder Zweigniederlassung in Rumänien gründen und für die gesamte Dauer der Vereinbarung beibehalten.
Reaktionen
Das Offshore-Gesetz ist sowohl politisch als auch wirtschaftlich auf viel Kritik gestoßen, einschließlich von Seiten der Romanian Black Sea Titleholders Association, dem Verein der Inhaber von Offshore-Konzessionsrechten im Schwarzen Meer, denen nicht die Gelegenheit gegeben wurde, sich fachlich zu äußern.
Die Unternehmen, die das Tiefsee- bzw. das Flachwasserprojekt führen werden, haben sich in den Medien eher zurückhaltend mit Äußerungen zum Offshore-Gesetz gezeigt und eine Entscheidung über die geplanten Investitionen im Jahr 2019 angekündigt.
Fazit
Aufgrund der eher geringen Erfahrung, die Rumänien mit solchen Offshore-Projekten hat, ist es fraglich, ob alle für die Praxis relevanten Aspekte im Offshore-Gesetz berücksichtigt wurden.
Obwohl das Offshore-Gesetz für Aufruhr gesorgt hat, kann es langfristig für Rumäniens Wirtschaft und für unterschiedliche Bereiche, einschließlich der Industrie, die mit der Erdölförderung zusammenhängen, einen Aufschwung bedeuten. Was die aktiven Wirtschaftsteilnehmer daraus machen werden, und ob und wie sie diese neue Opportunität nutzen werden, wird sich noch zeigen. Allerdings ist die unterstützende Mitwirkung des rumänischen Staates unentbehrlich.
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1 Gesetz über einige erforderliche Maßnahmen für die Umsetzung von erdölfördernden Tätigkeiten durch die Inhaber von Erdölvereinbarungen betreffend Offshore-Erdölfelder, http://www.cdep.ro/pls/proiecte/docs/2018/pr033_18__2_.pdf
2 „Arbeiten“ umfasst die geotechnischen Bohrungen sowie Bau, Stilllegung, Erweiterung und Konsolidierung bestimmter offshore und onshore ausgeführten Vorhaben, die mit erdölfördernden Tätigkeiten zusammenhängen.
3 umfasst Bohrungen, Tests, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Stilllegung und jedwede anderen Operationen, Reparaturen, Änderungen an Sonden.
4 Titular de acorduri petroliere
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