Bukarest (ADZ) - Der Präsident Rumäniens hat kürzlich ein im Mai von der Legislative beschlossenes Steuergesetz an das Parlament zur Überarbeitung zurückgeschickt – beanstandet werden eine fehlende Bewertung der Auswirkungen auf die Staatseinnahmen sowie verfahrenstechnische Schwächen. Dem Gesetz zufolge sollen Unternehmen bis zu 15 Prozent der Profite als Gewinnbeteiligung an Angestellte auszahlen können, wobei die Summen, anders als Löhne, lediglich der Einkommenssteuer unterliegen sollen und keine Sozialbeiträge abgegeben werden müssten (siehe auch ADZ vom 22. Mai).
Laut einer Mitteilung des Präsidialamts wird das angegebene Ziel des Gesetzes – die Beteiligung der Angestellten an Gewinnen von Unternehmen – zwar als legitim eingestuft, allerdings könnten durch die Maßnahme sowohl Budgeteinnahmen aus der Gewinnsteuer (die höher als die Einkommenssteuer ist) als auch aus Sozialbeiträgen sinken und den Haushalt belasten. Außerdem gebe es Unsicherheiten in der Vereinbarkeit des Gesetzes mit Arbeits- und Zivilrecht.
Der Gesetzesentwurf der rechtsnationalistischen Partei AUR wurde im Mai auch mit Stimmen der Sozialdemokratische Partei in der Abgeordnetenkammer angenommen, während Nationalliberale und die Union Rettet Rumänien sich enthielten.





