Wer arbeitet, muss auch ruhen. Dies hat der rumänische Gesetzgeber zum Schutz der Arbeitnehmer auch im Arbeitsgesetzbuch1 verankert. Dieser Beitrag erläutert wichtige rumänische Regelungen zu Arbeitszeit, Nachtarbeit, Überstunden und Ruhezeiten.
Arbeitszeit
Die Regelarbeitszeit eines Vollzeitmitarbeiters beträgt 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche. Üblicherweise verteilt sie sich auf 8 Tagesstunden für einen Zeitraum von 5 Tagen, gefolgt von einer Ruhezeit von zwei Tagen.
Die tägliche Arbeitszeit kann 8 Stunden auch unter- oder überschreiten. Eine solche ungleiche Verteilung der Arbeitszeit innerhalb der 40-Stunden-Woche ist durch Tarifvertrag oder Betriebsordnung festzulegen. Der Flexibilisierung trägt das Arbeitsgesetzbuch Rechnung, indem es individualisierte Arbeitszeiten (Gleitzeit) zulässt und Mitarbeiter im Homeoffice das Recht gewährt, ihre Arbeitszeit selbst einzuteilen.
Auf eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden muss eine Ruhezeit von 24 Stunden folgen. 2018 wurde die Pflicht des Arbeitgebers eingeführt, die Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers unter Angabe von Beginn und Ende täglich aufzuzeichnen.
Überstunden
Was 40 Wochenstunden überschreitet, gilt als Mehrarbeit (Überstunden). Die Höchstarbeitszeit darf im Regelfall 48 Wochenstunden, einschließlich Überstunden, nicht überschreiten2. Überstunden sind innerhalb von 60 Kalendertagen nach Ableistung durch bezahlte Freizeit abzugelten. Ist dies nicht möglich, ist die Mehrarbeit zuschlagspflichtig3.
Nachtarbeit
Als Nachtarbeit gilt die Arbeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Erbringt ein Arbeitnehmer mindestens 3 Stunden der täglichen Arbeitszeit oder 30 Prozent der monatlichen Arbeitszeit nachts, muss der Arbeitgeber Folgendes beachten:
- Für Tage mit mindestens 3 Nachtstunden ist die Arbeitszeit ohne Gehaltsanpassung um eine Stunde zu reduzieren, alternativ besteht Anspruch auf Zuschlag;
- seine Regelarbeitszeit darf in einem Referenzzeitraum von maximal 3 Monaten im Durchschnitt 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten.
Der häufige Einsatz von Nachtarbeit ist übrigens dem Arbeitsamt mitzuteilen.
Ruhezeiten
Ruhezeit ist die Zeit, die keine Arbeitszeit darstellt. Hierunter fallen Essenspausen, tägliche und wöchentliche Ruhezeit4.
Auf Essenspausen haben Arbeitnehmer Anspruch, wenn ihre Arbeitszeit mehr als 6 Tagesstunden (bei Jugendlichen unter 18 Jahren: 4,5 Stunden) beträgt. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit, es sei denn, dies wurde durch Tarifvertrag oder Betriebsordnung abweichend geregelt.
Die tägliche Ruhezeit ist der Zeitraum zwischen zwei Arbeitstagen. Sie muss mindestens 12, bei Schichtbetrieb mindestens 8 aufeinanderfolgende Stunden betragen.
Die wöchentliche Ruhezeit ist eine arbeitsfreie Zeit der Arbeitnehmer, die mindestens 48 zusammenhängende Stunden betragen und in der Regel am Samstag und Sonntag gewährt werden muss. Würde diese Freizeitgewährung dem öffentlichen Interesse oder dem normalen Betrieb des Arbeitgebers schaden, kann die zusammenhängende Wochenruhezeit auch an zwei anderen Tagen, die durch Tarifvertrag oder Betriebsordnung festzulegen sind, gewährt werden. In diesem Fall haben die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf einen gesetzlich der Höhe nach nicht festgelegten (und daher zu verhandelnden) Zuschlag.
Mit Genehmigung durch das Arbeitsamt und Zustimmung der Gewerkschaften/Arbeitnehmervertreter kann die Tätigkeit ausnahmsweise für bis zu 14 Kalendertage pausenlos verlaufen. In diesem Fall wird die wöchentliche Ruhezeit allerdings kumuliert gewährt, sodass der Arbeitnehmer nach den maximal 14 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen Anspruch auf 96 zusammenhängende Stunden Ruhezeit hat. Zusätzlich hat er Anspruch auf einen Zuschlag, der 150 Prozent des Grundgehalts nicht unterschreiten darf.
Sanktionen
Die Nichtbeachtung der Rechtsvorschriften betreffend die Arbeitszeit bzw. der Ansprüche auf Ruhezeit wird seitens der Behörden mit Geldbußen von zwischen 1500 und 3000 Lei sanktioniert.
Fazit
Die Rückgewinnung der Arbeitsfähigkeit dient nicht nur der Produktivitätssteigerung, sondern auch der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz; das körperliche und geistige Wohlbefinden der Mitarbeiter ist Voraussetzung für die erfolgreiche Tätigkeit eines Unternehmens. Mit gutem Grund enthält das Arbeitsrecht daher die o. g. Regelungen. Gerade im Bereich Arbeits- und Ruhezeiten sind die Arbeitsämter bei Prüfungen sehr streng, sodass die Kenntnis der Regelungen praxisrelevant ist.
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1 Codul Muncii, Gesetz 53/2003
2 Zur Bewältigung von Spitzenzeiten sind Abweichungen zulässig, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit in einer bestimmten Referenzperiode 48 Stunden nicht überschreitet.
3 mindestens 75 Prozent des Grundgehalts zusätzlich zum stündlichen Gehalt
4 Erholungsurlaub wird hier nicht behandelt
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