ViDA – Die Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter: EU-Steuerreform mit erheblichen Auswirkungen

Die Europäische Union unternimmt einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Umsatzsteuersystems, mit großen Vorteilen für KMU und Staatshaushalte. Am 11. März 2025 erhielt das europäische Legislativpaket „Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) zur Modernisierung der Mehrwertsteuer die endgültige Billigung durch den Rat. Es besteht im Wesentlichen aus einer Richtlinie, einer Verordnung und einer Durchführungsverordnung. Die Rechtsakte werden grundsätzlich innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung in Kraft treten, worauf eine gestaffelte Umsetzung bis 2035 folgt. Zu den Hauptzielen des Pakets gehören die Verbesserung der Steuererhebung, die Verringerung von Betrug und die Vereinfachung der Einhaltung der Mehrwertsteuerregelungen für Unternehmen und Steuerverwaltungen durch den Einsatz von Technologie.

Effizienz, Transparenz, fairer Wettbewerb, Verhinderung von Steuerbetrug

Das Hauptziel der ViDA-Reform ist die Anpassung des Umsatzsteuersystems an die Realitäten der digitalen Wirtschaft. Hierfür werden die elektronische Rechnungsstellung und die Echtzeit-Berichterstattung eingeführt, das One-Stop-Shop-System (OSS) ausgeweitet und einige Umsatzsteuerpflichten für Online-Plattformen eingeführt. Offiziellen Schätzungen zufolge könnten die ViDA-Maßnahmen dazu führen, dass jährlich rund 11 Milliarden Euro an nicht gezahlter Umsatzsteuer zurückgeholt werden.

Grundpfeiler der ViDA-Reform

1. Elektronische Rechnungsstellung und digitale Berichterstattung
Ab April 2025 können die EU-Mitgliedstaaten die elektronische Rechnungsstellung im Inland ohne Ausnahmeregelung des EU-Rates einführen. Ab dem 1. Juli 2030 werden Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Systems in Kraft treten. Grundsätzlich werden auch für grenzüberschreitende Transaktionen elektronische Rechnungen sowie eine digitale Meldung in einem standardisierten Format verpflichtend. Bis zum 1. Januar 2035 sollen die elektronischen Rechnungsstellungs- und Berichterstattungssysteme in der gesamten EU vollständig harmonisiert sein. In Rumänien wird dies aufgrund der bereits durchgeführten Einführung von e-Factura RO vermutlich keine erheblichen Auswirkungen haben; dennoch wird die Standardisierung des Systems den Prozess für Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, vereinfachen.

2. Neue Regeln für Online-Plattformen
Ein weiterer wichtiger Pfeiler der Reform ist die Regulierung von digitalen Plattformen. Ab dem 1. Juli 2028 werden Plattformen, die Dienstleistungen wie z. B. die kurzfristige Vermietung von Wohnungen oder die Personenbeförderung vermitteln, für die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich sein, wenn die sie nutzenden Anbieter nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert sind. Die Maßnahme zielt darauf ab, gleiche Bedingungen für den Wettbewerb zwischen etablierten Unternehmen und Betreibern digitaler Plattformen zu schaffen. Die Plattformen müssen den Steuerstatus der Anbieter prüfen und die Preise entsprechend anpassen, was zu einem leichten Anstieg der Kosten für die Verbraucher führen dürfte.

3. Einheitliche Registrierung und der europäische One-Stop-Shop
Zur Verringerung der Bürokratie wird mit ViDA auch die Anwendbarkeit der europäischen zentralen Anlaufstelle für die Umsatzsteuer (One-Stop-Shop, „OSS“) erweitert. Dies ermöglicht es Unternehmern, die Umsatzsteuer in verschiedenen Mitgliedstaaten schulden, diese mit einem einzigen Code und einer einzigen Erklärung zu melden und abzuführen. Unternehmer werden somit in der Lage sein, eine einzige USt-ID und eine einzige Steuererklärung für mehrere Mitgliedstaaten zu verwenden, was die Registrierungsverfahren erheblich vereinfacht.
Ab dem 1. Januar 2027 wird das OSS-System auch für B2C-Lieferungen von Energieprodukten gelten, und ab dem 1. Juli 2028 wird das System auf grenzüberschreitende Warenumsätze ausgedehnt, wodurch die Pflicht zur USt-Registrierung und -Meldung in einem anderen EU-Staat entfällt. Ebenfalls ab dem 1. Juli 2028 wird in der ganzen EU die umgekehrte Steuerschuldnerschaft für Gebietsfremde eingeführt, wodurch die Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer von den Lieferanten auf die Empfänger verlagert wird.

Fazit

ViDA markiert einen wichtigen Moment in der Entwicklung der europäischen Steuerpolitik. Durch die Digitalisierung von Prozessen, die Vereinfachung von Regeln und die Anpassung von Vorschriften an die digitale Wirtschaft verspricht das neue Gesetzespaket für Steuerverwaltungen sowie für Unternehmer ein effizienteres und praktikableres Umsatzsteuersystem. Für in Rumänien tätige Unternehmen bedeutet die Umsetzung der ViDA-Reform eine verbesserte Integration in einen einheitlichen europäischen Rahmen, die Verringerung der Verwaltungskosten und erweiterte Möglichkeiten, auf ausländischen Märkten tätig zu werden. Bis 2035 wird das Umsatzsteuersystem in der EU transparenter und digitalisiert sein und schneller auf künftige Herausforderungen reagieren.


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