Eine neue Verordnung zur Vergabe von Lizenzen und Genehmigungen im Energiebereich, genehmigt durch die Anordnung Nr. 6/12.03.2025 der ANRE (nachstehend „neue VO“ genannt), wurde am 26. März 2025 im rumänischen Amtsblatt veröffentlicht.
Damit werden alle Anträge auf Erteilung, Änderung, Suspendierung oder Rücknahme von Lizenzen und Genehmigungen, die bei der ANRE (nationale Regulierungsbehörde im Energiebereich) eingereicht wurden und vor Inkrafttreten der neuen VO noch nicht abgeschlossen waren, gemäß der neuen VO geprüft. Was hat sich geändert:
1. Digitalisierung des Lizenzierungsprozesses
Ein erwähnenswerter Fortschritt der neuen VO ist die Digitalisierung des Antragsprozesses. Während bisher Anträge in Papierform eingereicht werden mussten, können sie nun auch über ein digitales Online-Portal oder per E-Mail übermittelt werden. Dokumente, die über das Portal oder online eingereicht werden, müssen mit der elektronischen Signatur des gesetzlichen Vertreters zertifiziert werden.
2. Strommarktteilnahme von Anlagen in der Testphase
Die Genehmigung zur Errichtung oder Modernisierung einer Anlage zur Stromerzeugung, einschließlich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und neuer Energiespeichersysteme, berechtigt nun den Inhaber, bereits nach der Inbetriebnahme der Anlage für Testzwecke als Bilanzkreisverantwortlicher registriert zu werden und während der Testphase am Strommarkt teilzunehmen. Die Teilnahme am Strommarkt unterliegt folgenden Bedingungen:
- der Netzbetreiber muss zuvor seine Zustimmung erteilt und die technischen Bedingungen sowie die möglichen Betriebszeiträume festlegt haben;
- der Anlagenbetreiber übernimmt die volle Verantwortung für die Netzstabilität während des gesamten Betriebs außerhalb des Testprogramms.
Falls diese Bedingungen erfüllt werden, entfallen während des Betriebs außerhalb des Testprogramms die Abschaltvorschriften, die in der Verordnung über die Bedingungen für Bilanzkreisverantwortliche vorgesehen sind.
3. Änderungen für die Erlangung der Betriebsgenehmigung und Lizenzen
Für die Erlangung der Stromerzeugungslizenz muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller mindestens zwei für die jeweiligen Arbeiten autorisierte Elektriker beschäftigt. Falls der Antragsteller diese Bedingung nicht erfüllt, kann ein Dienstleistungsvertrag mit einem von der ANRE zertifizierten Dienstleister vorgelegt werden. Zudem müssen die Eigentums- oder Nutzungsrechte an den Energieanlagen belegt werden, für deren kommerzielle Nutzung die Lizenzerteilung beantragt wird, nämlich durch Grundbuchauszüge, welche die Eintragung dieser Anlagen im Grundbuch nachweisen.
Weiter wurden durch die neue VO zusätzliche Erläuterungen und Ergänzungen in Bezug auf die Erteilung der Lizenz für die Stromlieferung eingeführt. Der Antragsteller muss ab sofort eine Kopie seiner Organisations- und Betriebsordnung einreichen, aus der Folgendes hervorgeht:
- die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Abteilungen, die an der Stromlieferung beteiligt sind
- das Vorhandensein eines Kommunikationssystems mit den Kunden
- das Vorhandensein eines Systems zur Erfassung und Bearbeitung von Kundenbeschwerden
- das Vorhandensein eines Risikomanagementsystems, das die Überwachung und Verwaltung von Risikofaktoren gewährleistet.
Der Antragsteller muss zusätzlich Unterlagen vorlegen, die belegen, dass er über finanzielle Mittel von mindestens Euro 200.000 (vorher: Euro 100.000) verfügt. Bürgerenergiegemeinschaften und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind von der Nachweispflicht der finanziellen Mittel befreit.
4. Anpassung der Bedingungen für den Lizenzentzug
Die neue VO verschärft die Bedingungen für den Entzug von Lizenzen. So wird eine Lizenz entzogen, wenn der Lizenzinhaber für die Stromlieferung Mitteilungen über die einseitige Kündigung von Stromlieferverträgen mit Endkunden übermittelt oder die an die ANRE zu zahlenden Beiträge nicht begleicht.
5. Weitere Änderungen
Weitere wichtige Änderungen betreffen die Klarstellung und Detaillierung der Bedingungen für die Erteilung von vorläufigen Lizenzen und Betriebsgenehmigungen, sowie die Bedingungen für die Genehmigung von Offshore-Windkraftanlagen.
Fazit
Die neue VO bringt wesentliche Neuigkeiten im Lizenzierungsprozess, indem sie unter anderem spezifische Anforderungen für die Stromerzeugung, Stromlieferung und Lizenzenentzug festlegt. Besonders wichtig ist die Einführung der digitalen Antragsstellung, die den Prozess vereinfachen soll. Zudem sorgt die detaillierte Regelung von Offshore-Windkraftanlagen für eine klarere rechtliche Grundlage in diesem Bereich.
Kontakt und weitere Informationen:
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest – Sibiu – Bistrița
Büro Bukarest:
Tel.: +40 – 21 – 301 03 53
Fax.: +40 – 21 – 315 78 36
E-Mail: bukarest@stalfort.ro
www.stalfort.ro