Bukarest (ADZ) - Der Senat hat den Gesetzentwurf der Regierung über den Alarmzustand am Dienstag zwar im Eilverfahren und mit überwältigender Mehrheit verabschiedet – allerdings mit massiven Änderungen, einschließlich zusätzlicher Lockerungen.
So soll laut PSD-Zusätzen eine landesweite Alarmstufe künftig nur noch mit dem Segen des Parlaments möglich sein – bisher hatte sie auch vom Krisenstab bzw. dem Landeskomitee für Notsituationen per Eilerlass verhängt werden können. Letzteres soll fortan nur noch eine Nebenrolle spielen bzw. Maßnahmen lediglich vorschlagen, nicht auch beschließen dürfen. Der Senat strich zudem jene Regelungen, die den Behörden Notkäufe sowie direkte Auftragsvergaben ermöglicht hätten, sowie fast alle Maßnahmen zur Beschränkung der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit. Abriegelungen, Isolations- oder Quarantäne-Auflagen wären daher ab dem 15. Mai kaum noch möglich, dafür aber Open-Air-Konzerte, Sport- und Kulturevents. Infolge eines Zusatzes von PSD-Senator Șerban Nicolae sollen überdies auch Biergärten am Freitag wieder öffnen dürfen.
Des Weiteren schränkte der Senat die Befugnisse des Gesundheitsministers ein, nachdem Amtsinhaber Nelu Tătaru (PNL) im Zuge der Corona-Krise etliche zur PSD-Klientel gehörende Krankenhaus-Manager wegen Inkompetenz oder schlechtem Krisenmanagement entlassen hatte. Laut PSD-Zusatz soll der Ressortminister während des Alarmzustands „kein Leitungspersonal im Gesundheitssystem“ mehr ernennen oder entlassen, sondern den Kampf der Gesundheitsbehörden gegen die Epidemie lediglich „koordinieren“ können.
Als letzte Parlamentskammer widmet sich heute das Unterhaus dem geänderten Gesetzentwurf widmen – es bleibt abzuwarten, ob die Abgeordneten ihn in dieser Form verabschieden.