Gesetzentwurf sorgt für Unzufriedenheiten

Beruf der Übersetzer und Dolmetscher soll „geregelt“ werde

Der Übersetzerberuf steht vor massiven Änderungen.

Rumänisch-Deutsch-Rumänisch Übersetzerin Sorana Beica findet den Gesetzentwurf für die Regelung der Übersetzertätigkeit unklar und nicht ausreichend definiert.
Fotos: Zoltán Pázmány

Wo soll es lang gehen mit ihrem Beruf? Das fragen sich schon seit einem Monat rund 37.000 Übersetzer und Dolmetscher für insgesamt 49 Sprachen in Rumänien, nachdem am 15. Januar ein neuer Gesetzentwurf, der die Tätigkeit der Übersetzer in Rumänien regeln soll, auf der Webseite des rumänischen Justizministeriums veröffentlicht und zur öffentlichen Debatte gestellt wurde. Doch anstatt die Tätigkeit zu regeln, wird nun diese infrage gestellt, denn rumänische Übersetzer verstehen nur wenig vom neuen Gesetzesprojekt und falls die neuen Vorschläge in Kraft treten, dann würden viele ihren Job verlieren oder ihre Tätigkeit stark einschränken müssen.


Die öffentliche Debatte zu diesem Gesetzentwurf endete am vergangenen Freitag. Auf der Webseite des Justizministeriums durfte man bis am  6. Februar eine Stellungnahme dazu hochladen. „Es ist nicht zulässig, dass diejenigen, die die Interessen der Bürger vertreten sollen, diese komplett verachten. Das Anliegen der Übersetzer ist es, dass dieser Entwurf zurückgezogen wird und in einer annehmbaren Form neu zur Debatte gestellt wird“, heißt es in einem offenen Brief, den die Temeswarer Übersetzerin Henricke Bradiceanu-Persem der BZ-Redaktion zuschickte. Vertreter der rumänischen Übersetzer und Dolmetscher haben in der Zwischenzeit versucht, Änderungen im neuen Gesetzentwurf auszuhandeln und eine Online-Petition wurde auch als Unterstützung für Übersetzer gestartet. Insgesamt 4500 Unterschriften, von denjenigen, die die Übersetzer aus Rumänien in ihrem Vorhaben unterstützen wollen, wurden dadurch gesammelt. Auch zahlreiche Proteste fanden bereits in vielen Großstädten des Landes statt, wobei Übersetzer und Dolmetscher fordern, dass der Gesetzentwurf geklärt werden soll. Noch wurden keine weitere Änderungen vom Justizministerium angekündigt.

„Das Justizministerium veröffentlichte das Projekt Mitte Januar und stellte es auf der Webseite des Ministeriums zur öffentlichen Debatte. Dies aber, ohne im Vorhinein mit uns, dem Verein der rumänischen autorisierten Übersetzer und Dolmetscher das Gespräch zu suchen und auch ohne im Vorfeld eine Studie bezüglich der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Entscheidung zu erstellen“, sagt George Papadopol, Vorsitzender des Rumänischen Vereins für Dolmetscher und Übersetzer (APIT). Das Gesetzesprojekt sieht vor, dass alle Kunden (Unternehmen wie natürliche Personen gleichermaßen) zuerst beim Büro eines Notars oder einer juristischen Institution vorbeischauen müssen, wenn sie eine offizielle Übersetzung brauchen (Studienbescheinigungen und Zeugnisse, standesamtliche– und Firmenurkunden, notarielle Dokumente). D.h. die Kunden dürfen sich infolge des Projektes nicht mehr direkt an einen einfach autorisierten Übersetzer wenden.

Das neue Projekt soll das alte Gesetz 178 aus dem Jahr 1997 ersetzen. Ein Projekt, das viele Lücken hatte und das wegen der mangelhaften Qualität der Dienstleistung, die von vielen Übersetzern und Dolmetschern im juristischen Bereich geliefert wird, geregelt werden soll – heißt es in der Argumentation auf der Homepage des Justizministeriums.

„An sich ist die Initiative zu begrüßen, allerdings sind die Bestimmungen, die darin vorgesehen sind, tätigkeitseinschränkend und teilweise verstoßen sie gegen Grundsätze des freien Arbeitsmarktes und der unabhängigen Berufe“, sagt auch Henricke Bradiceanu-Persem, die als Übersetzerin für Deutsch, Englisch, und Niederländisch in Temeswar tätig ist. Der neue Gesetzentwurf begrenzt die Tätigkeit der Übersetzer, diese im direkten Kontakt mit natürlichen- und Rechtspersonen auszuüben und zwingt sie, ausschließlich mit Justizbehörden und den damit Verbundenen - Notare, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher - zu arbeiten. „Da die Kunden nicht mehr den Übersetzer direkt ansprechen können, wird unsere Tätigkeit eingeschränkt und der Preis für dieselbe Leistung für die Kunden bedeutend erhöht“, sagt Henricke Bradiceanu-Persem.

Die Notwendigkeit, den Beruf als Übersetzer zu regeln, sieht auch Übersetzerin Sorana Beica als wichtig an, jedoch „beinhaltet der neue Gesetzentwurf viele Elemente, die nicht richtig oder nicht genügend definiert sind und die nicht dem Übersetzer zu Hilfe kommen“, sagt Beica. Durch diesen Gesetzentwurf wird ein großer Teil der Tätigkeit, die zur Zeit von den Übersetzern ausgeübt wird, bei Seite gelassen, besser gesagt dem freien Markt (Privatpersonen, Gesellschaften und Institutionen, andere als das Justizministerium) überlassen, die in dieser Variante des Entwurfes nicht genau bestimmt sind. „Eine andere Kategorie, die von dieser Änderung betroffen sein wird, sind die ausländischen Investoren und verschiedene Gesellschaften aus dem In- und Ausland, die viele Dokumente in einer kurzen Zeit übersetzen müssen. Diese werden feststellen, dass die Übersetzer plötzlich nicht mehr für sie übersetzen dürfen“, sagt Übersetzerin Sorana Beica. „Gleichzeitig werden laut Gesetzentwurf eine Reihe von wichtigen Details betreffs der Ausübung der Tätigkeit als Übersetzer, mittels Anwendungsnormen nachträglich bestimmt, Anwendungsnormen, die uns noch nicht bekannt sind“, fügt die Temeswarer Übersetzerin hinzu.

Die Übersetzer sollen innerhalb des neuen Gesetzprojektes auch umbenannt werden. Sie werden innerhalb des Gesetzprojekts als „Justizübersetzer und –Dolmetscher“ erwähnt und werden individuelle Büros und Unternehmen gründen müssen. „Es ist auch nicht klar bestimmt, was unter juristischer Übersetzer und Dolmetscher verstanden wird, so wie auch nicht, was genau ein juristisches Dokument ist“, sagt Übersetzerin Sorana Beica. Diejenigen, die derzeit angestellt sind oder in Kleinunternehmen arbeiten, haben drei Jahre Zeit, die Form ihrer Praxis zu ändern, falls sie weiterhin in diesem Bereich tätig sein wollen. Auch die Art und Weise, den Titel eines autorisierten Justizübersetzers zu bekommen, wird geändert. Dieser wird anhand einer Prüfung erhalten und jeder Übersetzer muss jedes sechste Jahr diese Prüfung von neuem ablegen. Der Gesetzentwurf sieht auch die Gründung einer rumänischen Berufsvereinigung der Übersetzer vor. Ausschließlich Mitglieder der Vereinigung dürfen noch offiziell den Beruf als Übersetzer und Dolmetscher ausüben. Dabei soll der Berufsverband auch teilweise von den Mitgliedern finanziert werden. Justiz-Übersetzter sollen infolge des neuen Gesetzentwurfes auch nicht mehr zugelassen werden, andere Arten von Übersetzungen durchzuführen.