Bukarest/Brüssel (ADZ/Mediafax) - Der Rat der Europäischen Union (ER) hat die Umsatzschwelle, ab der Firmen eine Mehrwertsteuer abführen müssen, von 35.000 auf 50.000 Euro/Jahr erhöht. Der Beschluss ist am 26. März verabschiedet worden, er erschien Ende vergangener Woche im Amtsblatt der EU.
Der Beschluss des Europäischen Rats sieht eigentlich einen durchschnittlichen Jahresumsatz von Kleinfirmen zum heutigen Wechselkurs des Euro vor, bezieht aber die Umsatzschwelle, ab der eine Mehrwertsteuer abzuführen ist, auf jedes einzelne Land. Für Rumänien sind das 65.000 Euro zum Wechselkurs der Landeswährung zum Zeitpunkt des EU-Beitritts (2007, als der Wechselkurs des Leu bei etwa 3,3 Lei/Euro lag) und das entspricht zum Wechselkurs am Veröffentlichungstag im EU-Amtsblatt (4,37 Lei/Euro) der „praktischen Schwelle“ von 50.000 Euro, meldet Mediafax. Die Maßnahme ist am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten und gilt einstweilen bis 2014 “oder bis eine neue Europäische Direktive verabschiedet wird.“ Unterhalb dieser Umsatzschwelle können Firmen von der Zahlung der Mehrwertsteuer enthoben werden.
Das Ansuchen Rumäniens war bereits Ende 2010 mit der Europäischen Kommission und dem Internationalen Währungsfonds abgesprochen und dem Europäischen Rat mittels eines Absichtsbriefs vorgelegt worden. Darin steht, dass mit Genehmigung der neuen Umsatzschwelle für die Zahlung der Mehrwertsteuer das Finanzministerium Rumäniens auch vereinfachte Abwicklungsprozedere für die sonstigen Besteuerungen der Firmen ausarbeiten wird, welche diese Schwelle nicht erreichen.