Bukarest (ADZ) – Über Hundert Klagen gegen die Aufhebung der letzten Präsidentschaftswahlen durch das Verfassungsgericht haben Instanzen überall im Land erhalten und routinemäßig abgelehnt. Jetzt fand sich in Ploie{ti ein Richter, der einer solchen Klage stattgab – nach Angaben aller Juristen und Verfassungsrechtsexperten völlig am Gesetz vorbei, auch weil der Richter in seinem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil die Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 6. Dezember offenbar grob falsch als Verwaltungsakt bezeichnet. Die Generalstaatsanwaltschaft hat auf jeden Fall vorsorglich bereits Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof eingelegt.
Das Zentrale Wahlbüro beeilte sich zu versichern, dass der erste Durchgang der Wahlen am 4. Mai und die Stichwahl am 18. Mai planmäßig ausgerichtet werden. Die zuständige Abteilung am Justizrat CSM hat nun ein Disziplinarverfahren gegen den Richter aus Ploiești veranlasst, um die Hintergründe auf ein mögliches Dienstvergehen zu prüfen.