Bukarest (ADZ) – Der Oberste Verteidigungsrat (CSAT) ist am Donnerstag zu einer Dringlichkeitssitzung zusammengetreten, die Staatspräsident Nicușor Dan angesichts der europaweit zunehmenden Luftraumverletzungen durch russische Drohnen einberufen hatte. Wie das Präsidialamt mitteilte, standen auf der Tagesordnung der CSAT-Dringlichkeitssitzung vor allem die zum Teil noch ausstehenden Anwendungsbestimmungen des im Februar vom Parlament verabschiedeten Gesetzes Nr. 73, das den Abschuss unbemannter Flugobjekte regelt, die illegal in den rumänischen Luftraum eindringen.
Wie Verteidigungsminister Ionuț Moșteanu (USR) nach der Sitzung mitteilte, wurden die bestehenden Rechtslücken nun am Donnerstag geschlossen: Unbemannte Flugobjekte, die den rumänischen Luftraum verletzen, werden aufgrund einer bereits erlassenen Ministerverordnung abgeschossen werden können, wobei der Befehlshaber des jeweiligen Lufteinsatzes für den Abschussbefehl zuständig ist. Im Fall des Eindringens bemannter Militärmaschinen in den rumänischen Luftraum obliegt der Abschussbefehl ebenfalls dem Befehlshaber des jeweiligen Flugabwehreinsatzes, während im Fall einer Bedrohung durch ein ziviles Flugzeug, etwa zum Transport von Passagieren oder Fracht, der Verteidigungsminister derjene sei, der nach wiederholten erfolglosen Verwarnungen besagter Flugmaschine letztlich für den Abschussbefehl zuständig ist, erläuterte Moșteanu.
Dem Minister zufolge wurde auf der CSAT-Sitzung zudem eine Liste von strategisch wichtigen Standorten aufgestellt, die ab sofort entweder permanent oder zumindest zeitweilig gegen Drohnen-Vorfälle, allen voran Spionage-Drohnen, geschützt werden sollen. Besagte Liste werde sowohl konstant als auch realitätsgemäß angepasst, fügte Moșteanu hinzu.