Doktortitel: Babeș-Bolyai-Uni kündigt nach VG-Urteil „Schutzmaßnahmen“ an

„Politische Vorstöße beeinträchtigen akademische Ethik“

Symbolbild: Pexels

Klausenburg (ADZ) – Die Leitung der Klausenburger „Babes-Bolyai“-Universität hat am Dienstag scharf auf das jüngste, hochumstrittene Urteil des Verfassungsgerichts (VG) über die Aberkennung von Doktortiteln reagiert und dem Gremium durch die Blume vorgeworfen, mit politisch gefärbten Vorstößen dieser Art die „akademische Ethik“ hierzulande zu untergraben.

Das VG hatte bekanntlich vor zwei Wochen eine verkappte Amnestie für Plagiatoren erlassen bzw. befunden, dass die Aberkennung eines Doktortitels nur dann erfolgen kann, wenn dieser „noch nicht im Rechtsverkehr eingebracht worden ist und keine Rechtsfolgen hat“. Mit anderen Worten können Doktortitel nun nicht mehr vom Landesrat für die Überprüfung akademischer Titel, Diplome und Zertifikate (CNATDCU) oder der Mutteruniversität, sondern einzig auf dem Rechtsweg aberkannt werden. 

Statt auf normalem Weg durch einen Entscheid der Mutteruniversität zu erfolgen, gegen den Unzufriedene immerhin klagen könnten, seien nunmehr ausschließlich die Gerichte befugt, Doktortitel abzuerkennen – was das gesamte Verfahren verkompliziere und überdies dessen „ethische Essenz“ verändere, hob die BBU hervor. Die Leitung der angesehenen Uni stellte klar, dass den Hochschuleinrichtungen im Land dank der universitären Autonomie jedoch noch eine Reihe von Mechanismen zur Verfügung stünden, um ethische Verstöße gebührend zu ahnden - in gravierenden Fällen stehe es einer Universität sogar frei, Arbeitsverträge aufzukündigen. Die BBU beabsichtige, ab sofort vermehrt auf diese Mechanismen zurückzugreifen – „nicht bloß als Schutz vor den ständigen Versuchen der Politik, sie zu minimieren, sondern vor allem im Einklang mit den auf internationaler Ebene gängigen akademischen Standards“.